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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-08

Wortprotokoll

Am 29. November 1998 haben Volk und Stände die Vorlage über den Bau und die Finanzierung der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) angenommen. In den Erläuterungen des Bundesrates zu dieser Vorlage wurde im Bundesbüchlein darauf hingewiesen, dass für die Neat - die Realisierung der beiden Basistunnels und der dazugehörigen Werke - 13,6 Milliarden Franken benötigt werden, einschliesslich der Reserven.

Im nächsten Schritt geht es nun darum, dass die Bundesversammlung die notwendigen Verpflichtungskredite spricht. Der Nationalrat hat dieses Geschäft am 28. September 1999 behandelt und ihm mit 137 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat dieses Geschäft am 28. Oktober 1999 gewissermassen vor Ort behandelt. Wir tagten damals in der Gemeinde Tujetsch in Sedrun, wo der Zwischenangriff erfolgte. Als "Belohnung" für die Behandlung des Geschäftes durften sich die Kommissionsmitglieder am anderen Tag 600 Meter in den Senkrechtschacht abseilen lassen, der im Laufe des nächsten Jahres schliesslich auf 800 Meter vorgetrieben wird, auf die Ebene, wo der Basistunnel dann gebaut wird.

Für die Bereitstellung der Mittel gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man könnte für die sieben in der Botschaft einzeln aufgeführten Objekte einzelne Verpflichtungskredite in Form von Bundesbeschlüssen beschliessen. Oder man kann, wie es hier nun vorgeschlagen wird, einen Bundesbeschluss mit einem Gesamtkredit für alle Werke mit den entsprechenden Objektkrediten erlassen.

Beide Vorgehen haben Vor- und Nachteile. Wenn man sieben einzelne Verpflichtungskredite für einzelne Objekte beschliessen würde, könnte man diese einzeln abrechnen. Beim Gesamtkredit haben wir demgegenüber den Vorteil, dass kleine Kreditverschiebungen zwischen den Objekten möglich sind. Die Reservebewirtschaftung ist effizienter, indem die Reserven hier separat ausgeschieden sind und je nach Bedarf den einzelnen Objekten zugeteilt werden können. Im ganzen Ablauf ist auch in zeitlicher Hinsicht mehr Flexibilität vorhanden, und zudem kommt mit dem Gesamtkredit doch zum Ausdruck, dass es sich bei der Neat um ein bedeutendes Gesamtwerk handelt. Man spricht - wie im Amtlichen Bulletin über die Debatte des Nationalrates nachzulesen ist - von einem Jahrhundertwerk und einem Jahrhundertkredit. Andere haben gar von einem Jahrtausendkredit gesprochen.

Dieser Gesamtkredit von 12,6 Milliarden Franken, den wir hier vor uns haben, ist auf die Preisbasis 1998 aufgerechnet worden. Es ergibt sich hier eine Differenz von einer Milliarde Franken zu den 13,6 Milliarden Franken, die seinerzeit im "Bundesbüchlein" angegeben worden sind. Diese Differenz von einer Milliarde Franken erklärt sich dadurch, dass man hier einen Nettokredit beschliesst, also einen Kredit für die Projekte ohne Teuerung, ohne Mehrwertsteuer und ohne Bauzinsen. Diese drei Elemente sind nicht beeinflussbar und können erst im Nachhinein projektweise aufgerechnet werden. Der Transparenz wegen werden, wie es bei Projekten der öffentlichen Hand üblich ist, diese Positionen separat berechnet.

In der Kommission des Nationalrates wie auch im Rat ist das diskutiert worden. Aber letztlich ist der Nationalrat einem Konzept gefolgt, das auch unsere Kommission als richtig erachtet.

Der gesamte Kredit ist in zwei Phasen aufgeteilt. In einer ersten Phase werden 9,7 Milliarden Franken für die Basistunnels Gotthard und Lötschberg, den Ausbau in der Surselva, einzelne Streckenausbauten und die Projektaufsicht freigegeben. In einer zweiten Phase geht es um 2,9 Milliarden Franken für die Anschlüsse auf der Gotthardachse, den Anschluss Ostschweiz und weitere Streckenausbauten am übrigen Netz. Diese Mittel sind noch gesperrt.

Gegenüber der Vorlage des Bundesrates sind in Artikel 1, wo die Objektkredite einzeln aufgeführt sind, zwei Verschiebungen von der zweiten in die erste Phase vorgenommen worden. Sie haben keine Mehrkosten zur Folge; es geht lediglich darum, einzelne Investitionen vorzuziehen. Beim Anschluss Ostschweiz soll für 89 Millionen Franken der Anschluss Nidelbad-Zimmerberg im Raume Zürich-Thalwil an die zweite Doppelspur realisiert werden. Das macht im ganzen System Sinn, weil dort bereits Bauarbeiten im Gange sind. Deshalb kann man diese Arbeiten gleichzeitig oder gleich anschliessend vornehmen. Eine spätere Realisierung käme teurer zu stehen.

Eine weitere Verschiebung von 40 Millionen Franken - auch diese ohne Mehrkosten - betrifft einzelne Objekte auf der Strecke St. Gallen-Arth-Goldau. Es geht um den vorgezogenen Ausbau von Teilstrecken zu Doppelspurstrecken, um Ein- und Ausfahrten in Bahnhöfen, um Perronanlagen und Stellwerke. Hier können betriebliche Abläufe entscheidend verbessert werden. Zudem kann der Sicherheitsstandard für das Personal und die Reisenden gesteigert werden. Auch diese Verschiebung ist also sinnvoll.

Gesamthaft haben wir in den Räten bereits drei Verpflichtungskredite im Betrag von total 2,5 Milliarden Franken gesprochen. Es wird ja auch bereits seit 1994 an diesen Vorhaben gebaut. Diese Verpflichtungskredite wurden für die Projektierung, die Sondierungsarbeiten und für bauvorbereitende Massnahmen verwendet. In der Sommersession 1999 mussten wir einen zusätzlichen Kredit von 290 Millionen Franken beschliessen, um die nötige Fortsetzung von zeitkritischen Arbeiten nicht zu gefährden oder gar die Einstellung von Bauarbeiten zu riskieren, was erhebliche Kosten nach sich gezogen hätte. Die 2,5 Milliarden Franken für die erwähnten drei Verpflichtungskredite sind in diesem Gesamtkredit integriert; sie werden gewissermassen aufgehoben.

Die Gesamtausgaben der Neat werden - es sei zur Erinnerung erwähnt - über den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte bestritten; es ist dies ein unselbständiger Fonds mit eigener Rechnung. Es besteht dazu ein Fondsreglement, und es ist durch unsere Beschlüsse festgelegt, dass die kumulierte Bevorschussung aus diesem Fonds die Höhe von 4,2 Milliarden Franken nicht überschreiten darf. [PAGE 1049]

Ein Hinweis auf die zentralen Inhalte dieser Vorlage mit folgenden vier Eckpunkten:

1. Die Vorlage bringt Transparenz. Das Anliegen der Transparenz ist bei derartig grossen Summen von entscheidender Bedeutung. Die bestehenden Verpflichtungskredite werden in den Gesamtkredit übergeführt. Das schafft Übersichtlichkeit.

2. Die Freigabe des Kredites erfolgt in zwei Phasen. Ein Betrag von 9,7 Milliarden Franken für die erste Phase wird jetzt vom Parlament bewilligt. Darin enthalten sind in erster Linie die beiden Basistunnels. Für die zweite Phase im Umfang von 2,9 Milliarden Franken, die noch gesperrt sind, wird es in fünf bis sechs Jahren eine separate Vorlage geben. Diese Unterteilung entspricht auch dem Volksbeschluss der zwei Phasen für die Neat.

3. Die Bewirtschaftung dieses Kredites wird durch den Bundesrat und die Aufsicht durch das Parlament vorgenommen. Die Kredite werden also durch den Bundesrat bewirtschaftet, er kann die entsprechenden Tranchen freigeben. Die Steuerungskompetenz durch den Bundesrat erfüllt das wichtige Anliegen, dass man rasch und flexibel bauen kann und dass das Parlament von operativen Aufgaben entlastet wird. Die parlamentarische Aufsicht hingegen wird durch die neue Neat-Aufsichtsdelegation gewährleistet. Hier besteht ja eine Aufgabenteilung "im Vieleck" zwischen der Neat-Aufsichtsdelegation, den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, den Finanzkommissionen und den Geschäftsprüfungskommissionen.

4. Die separate Behandlung der Reserven ist für den Bundesrat ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die Reserven werden als separater achter Objektkredit behandelt und vom Bundesrat nach Massgabe der Bedürfnisse - zwei Drittel der Reserven sind für die erste Phase vorgesehen - entsprechend zugeteilt. Das sind wichtige Aspekte; eine solche Konstruktion ermöglicht die Steuerung der Mittel durch den Bundesrat derart, dass sie rasch und zeitgerecht freigegeben werden können. Wenn man für das Gesamtwerk objektweise Botschaften behandeln wollte, würde das für jede Botschaft und den entsprechenden Beschluss des Parlamentes jeweils praktisch ein Jahr dauern; der Bauablauf würde dadurch behindert. Der bewusste Verzicht auf dieses Verfahren und die Möglichkeit, den Objekten die Reserven nach Bedarf zuzuteilen, haben eine Wirkung in positiver Hinsicht bezüglich Kosten und Optimierung, und gegenüber dem Bauherrn wird konstant ein gewisser Druck aufrechterhalten.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und in allen Punkten den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen zuzustimmen.