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Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28

Wortprotokoll

Hier ist der Moment, wo ich meine Interessenbindung etwas deutlicher zum Ausdruck bringen muss als vorher bei meiner eigenen parlamentarischen Initiative. Ich bin seit dem Wochenende, als über Armee XXI und Bevölkerungsschutz abgestimmt worden war, Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes. Ich halte aber fest, dass es sich hier nicht um eine Gewerkschaft handelt. Unser Ziel ist die optimale Erfüllung der Aufgaben als Partner im Bevölkerungsschutz und dann im Speziellen im Zivilschutz.

Wir haben es hier mit einer parlamentarischen Initiative Heer zu tun. Er will die Zivilschutzdienstleistungen reduzieren mit dem Hinweis, der Zivilschutz erfülle eigentlich unnötige Aufgaben. Diese Auffassung teilt Ihre Kommission nicht.

Das Ausbildungssystem im Zivilschutz ist im Bericht über die parlamentarische Initiative ausführlich dargestellt; ich verzichte auf eine Erläuterung. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind die Bereitstellung der Infrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung. Im Weiteren sind es die Betreuung von Schutzsuchenden und Obdachlosen, der Schutz von Kulturgütern und die Unterstützung der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz bei Katastrophen und Notlagen. Im Weiteren geht es um die Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik - hier geht es vor allem um die örtlichen und regionalen Katastrophenschutzorganisationen -, um die Instandstellungsarbeiten nach Naturereignissen oder technischen Unfällen und schliesslich als Letztes um den Einsatz zugunsten der Gemeinschaft.

Die Ausbildung für die Aufgaben der Betreuer, der Pioniere und auch der Führungsunterstützer im Zivilschutz erachte ich als absolut minimal. Diese Leute erfüllen Aufgaben wie Leute in der Armee, die für diese Ausbildung 17 bis 21 Wochen zur Verfügung haben. Die Ausbildung ist gemäss Gesetz auf zwei bis drei Wochen limitiert, und es gibt nur zwei Kantone, die mehr als zwei Wochen Ausbildung betreiben. Das System lässt den Kantonen also relativ viel Freiheit, auch zum Sparen, und die Kantone haben diese Sparmöglichkeiten ausgiebig ausgeschöpft. Das Problem kann eigentlich auf die Einsätze zugunsten der Gemeinschaft reduziert werden, und hier muss ich Ihnen sagen: Der Zivilschutz hat gar kein grosses Interesse, jede Aufgabe in der Provinz zu erfüllen. Aber er ist bereit, es zu tun, wenn die Behörde das von ihm verlangt. Schliesslich holt die Feuerwehr auch, weil sie über Leitern verfügt, Bienenschwärme von den Dächern; das ist auch keine Kernaufgabe der Feuerwehr. So will der Zivilschutz eben auch bereit sein, diejenigen Aufgaben zu erfüllen, die von der Armee nicht mehr erfüllt werden, die aber von der Behörde eingefordert werden. Der Zivilschutz hat kein Interesse an zweifelhaften Einsätzen. Er ist aber bereit, die Aufgaben zur Zufriedenheit der Behörde zu erfüllen.

Wir werden die Argumentation der Kommissionsminderheit zu dieser parlamentarischen Initiative noch anhören können. Ich kann nur darauf hinweisen, dass Leute, die den Zivilschutz eins zu eins erleben, zu anderen Ergebnissen kommen als der Initiant.

Die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes läuft an. Es gibt deshalb hier in Bezug auf diese Initiative keinen weiteren Handlungsbedarf; das ist die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission.

Ich beantrage Ihnen deshalb, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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