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Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 66b Absatz 4 geht es um die Frage der Notwendigkeit von Ernsteinsätzen der Schweizer [PAGE 971] Armee. Wenn man die Historie anschaut und fragt, wann das schon einmal passiert ist, dann haben wir den Fall der Teheraner Botschaft, über den das Parlament über mehrere Sessionen hinweg nicht informiert bzw. zu dem nicht konsultiert worden ist. Dies ist eigentlich der Punkt und gleichzeitig die Frage: Was braucht es denn, damit man das Parlament informieren sollte? Einerseits wurde hier jetzt zurückbuchstabiert; bereits die Entsendung von dreissig Armeeangehörigen braucht einen Entscheid des Parlamentes. Das ist die eine Sache, und die andere Sache ist die Frage, wann und wie dieser Entscheid stattfinden sollte. Wir sind ganz klar der Meinung, dass ein solcher Entscheid, den der Bundesrat ausserhalb der Session gefällt hat, in der nächsten Session kommuniziert und nachträglich bewilligt werden muss. Dies ist der Grund für unseren Minderheitsantrag.

Zu Absatz 5, zur Frage der Information: Die Information des Parlamentes sollte ganz klar so sein, dass das Parlament nachher die Möglichkeit hat, diesen Einsatz zu verabschieden oder eben nicht.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag der Grünen zuzustimmen.