Lexipedia

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, hier die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, dass wir, das Parlament, die Befugnisse für Zweitentscheide, also für die Fortführung eines genehmigten Einsatzes, von Fall zu Fall dem Bundesrat übertragen können. Es ist eine Kann-Formulierung und gilt von Fall zu Fall. Wer entscheidet von Fall zu Fall? Die Sicherheitspolitischen Kommissionen und die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte. Es geht also um eine Vereinfachung, um die Fortführung einmal bewilligter Verfahren, und zwar von Fall zu Fall. Das zeigt auch, dass dieser Fall auf eher unbestrittene Geschäfte zur Anwendung käme. Die Bestimmung zielt nicht auf eine Pauschalermächtigung des Bundesrates hin, wie in der Kommission angetönt wurde, sondern die Kompetenz der Räte ist mit der Eingliederung der Kommissionen beider Räte sichergestellt. Es geht aber schlussendlich auch um das gegenseitige Vertrauen von Bundesrat und Parlament und dann vor allem auch um das Vertrauen des Parlamentes zu seinen eigenen Kommissionen.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen einer starken Minderheit, bei Absatz 5 dem Minderheitsantrag zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Müller Geri bei Absatz 4 abzulehnen.