Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Wie viele Kompetenzen soll der Bundesrat haben? Was ist sinnvoll und mit unseren demokratischen Strukturen vereinbar? Wir sind der Meinung, es gehe hier nicht nur um Kompetenzen, sondern auch um Verantwortung, die wir im Parlament wahrnehmen müssen - das ist in einer neutralen Demokratie nicht mehr als recht.
Wir fordern nicht eine Sondersession vor einem allfälligen Einsatz, sondern wir fordern lediglich, dass wir das Gefäss der Session nutzen, um über einen so wichtigen Entscheid wie einen bewaffneten Einsatz in einem Krisengebiet zu diskutieren und den Entscheid des Bundesrates entweder zu legitimieren oder gegebenenfalls die Notbremse zu ziehen.
Warum man für die nachträgliche Genehmigung ein halbes Jahr braucht, wie es der Ständerat vorschlägt, ist nicht nachvollziehbar. Rückgängig kann man einen Fehlentscheid nicht mehr machen. Bei der vorletzten Behandlung des Geschäfts hier wollte unser Rat sogar dreiwöchige Einsätze in einer Session diskutieren und genehmigen. Da der Ständerat damit nicht einverstanden war, lenkte der Nationalrat mit der Bestimmung ein, dass Einsätze, welche länger als drei Monate dauern, eine Genehmigung der Bundesversammlung erfordern. Diese Einsätze sollten, so die Meinung des Rates hier, spätestens in der nächsten ordentlichen Session genehmigt werden. Nutzen wir dieses Gefäss der ordentlichen Session nicht, also die Möglichkeit, spätestens nach zweieinhalb bis drei Monaten über einen Auslandeinsatz zu reden, würde das vom Schweizer Volk nicht verstanden. Die Diskussion würde jedoch trotzdem stattfinden, und zwar in der Wandelhalle oder in den Medien.
Auslandeinsätze sind ein so wichtiges Thema, dass es die Pflicht des Parlamentes ist, Verantwortung wahrzunehmen und sie nicht dem Bundesrat zu übertragen. Unterstützen Sie darum bei Artikel 66b Absatz 4 die Minderheit. Halten Sie an Ihrem letzten Entscheid fest, sodass Sie jeweils spätestens in der nächsten ordentlichen Session über dringende Auslandeinsätze diskutieren können. Demokratische Entscheide schützen den Bundesrat und stärken die Schweiz, und sie halten den Bundesrat von voreiligem Handeln ab.
Halten Sie auch bei Absatz 5 am letzten Entscheid fest, und folgen Sie der Mehrheit der Kommission. Dafür sprechen dieselben Argumente wie bei Absatz 4: Das Parlament muss Verantwortung übernehmen, die Fortführung von Auslandeinsätzen muss vom Parlament genehmigt werden.