Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-02
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die finanzielle Mitwirkung der Kantone bei den Fördermassnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich. Die ursprüngliche Idee bestand darin, dass mit der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Projekte zur energetischen Sanierung von Bauten angestossen werden, dies immer unter gleichzeitiger Beteiligung der Kantone; immerhin sind gemäss Energiegesetz die Kantone für bauliche Massnahmen im Gebäudebereich zuständig. Der Gesetzentwurf sah deshalb folgerichtig in Artikel 10 Absatz 1quater vor, dass Finanzhilfen nur an Kantone ausgerichtet werden, die sich mit Beiträgen an den Massnahmen beteiligen. Die Beiträge der Kantone müssen dabei mindestens die Hälfte der Finanzhilfe des Bundes betragen.
Die UREK-NR und anschliessend auch der Nationalrat verwässerten diese Vorgabe in dem Sinn, dass auf die Nennung eines konkreten Prozentsatzes der Kantonsbeiträge verzichtet wurde. Der Beschluss des Ständerates verwässerte nun die ursprüngliche Idee noch mehr, indem den Kantonen gar keine konkreten Vorgaben mehr gemacht werden. Interessant ist dabei auch, wie der ständerätliche Beschluss zustande kam - wir haben es vorhin auch von Herrn Lustenberger gehört: Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat nach der ersten Lesung der Vorlage im Nationalrat einen ausformulierten Änderungsvorschlag ausgearbeitet und dem Rat vorgelegt. Dabei sollten die Finanzhilfen für die Kantone lediglich mittels einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen festgelegt werden, also weder eine konkrete Verpflichtung noch eine verbindliche Festlegung der Kantonsanteile bei den energetischen Gebäudesanierungen beinhalten. Lediglich bei der Förderung von erneuerbaren Energien und der Abwassernutzung würden die Kantone zu einer Mindestanteilquote verpflichtet.
Die Ständekammer und nun auch die UREK-NR haben diesen Vorschlag praktisch zu 100 Prozent übernommen und damit die ursprüngliche Idee der Teilzweckbindung auf den Kopf gestellt. Die Kantone können vom Bund Gelder holen. Die Rahmenbedingungen werden dabei in einem Basar zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen festgelegt. Die Kantone diktieren die Spielregeln, und der Bund bezahlt. Damit wird eine schlechte Gesetzesvorlage, welche dem Bürger mit der Teilzweckbindung pro Jahr bis zu 200 Millionen Franken mehr Steuern aufbürdet, noch einmal verschlechtert. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 10 Absatz 1quater und zum neuen Artikel 15bis CO2-Gesetz ist deshalb abzulehnen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.