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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Migration zwischen Deutschland und der Schweiz weiterhin sorgfältig. In den letzten Monaten war allerdings, entgegen der Annahme des Fragestellers, keine Zunahme der Zuwanderung aus Deutschland zu verzeichnen. Im Vergleich zeigt sich vielmehr, dass in den ersten drei Monaten dieses Jahres erheblich weniger Personen aus Deutschland in die Schweiz einwanderten als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres.

Bei der angesprochenen deutschen Regelung handelt es sich um eine innerstaatliche Vorschrift Deutschlands, auf die die Schweiz keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Allerdings beinhaltet diese Vorschrift keine "Übersiedlungsprämie", sondern eine allgemein geltende Regelung der Spesenübernahme für Arbeitsuchende durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach dieser Regelung ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden unter [PAGE 1091] bestimmten Voraussetzungen die tatsächlichen Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Stellensuche erwachsen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bewerbungsunterlagen, die Reise zum Vorstellungsgespräch, aber auch - bei erfolgreicher Suche - der Umzug an den Ort der neuen Arbeitsstelle. Diese Kosten werden unabhängig davon erstattet, ob sich der Arbeitslose im In- oder im Ausland bewirbt bzw. eine Stelle annimmt. Es handelt sich also nicht um eine gezielte Förderung der Auswanderung in die Schweiz durch den deutschen Staat.

Würde eine solche gezielte Förderung betrieben, sähe sich der Bundesrat zum Handeln veranlasst. So hat die Schweiz im vergangenen Jahr erfolgreich gegen staatliche Provisionszahlungen an private Vermittler protestiert, die Arbeitslose aus Deutschland in die Schweiz vermittelten.

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