Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat aus Zeitungsberichten davon Kenntnis genommen, dass die Suizidhilfeorganisationen ihre Dienste auch gesunden Menschen zur Verfügung stellen wollen. Dies würde eine weitere Ausdehnung der Suizidhilfe darstellen: Sie wurde am Anfang nämlich stets mit einer unmittelbar tödlichen Prognose, einem unerträglichen Leiden und somit mit einer ausweglosen Situation gerechtfertigt; danach wurde sie zusätzlich psychisch Kranken, also nichttodkranken Personen, angeboten.
Der Bundesrat hat das EJPD am 2. Juli 2008 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI die Notwendigkeit einer Bundesgesetzgebung betreffend die organisierte Suizidhilfe vertieft abzuklären und Lösungen vorzuschlagen. Dieser Bericht wird an einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates diskutiert werden. In diesem Kontext wird der Bundesrat auch zu diesen neuen Praktiken Position beziehen.