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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-08

Wortprotokoll

Der Bund hat sich am Massnahmenpaket vom Oktober 2008, welches der Unterstützung der UBS und der Stabilisierung des Finanzplatzes diente, unter gewissen Bedingungen beteiligt. Das Engagement des Bundes darf nämlich nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen. Weiter wurde die Beteiligung mit Auflagen für die Kompensationspolitik der UBS verbunden, also für die Boni und Abgangsentschädigungen. Zudem führt die UBS regelmässige Investorengespräche mit dem Bund, und die Nationalbank nimmt auch bei der UBS Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle vor, sogar vor Ort.

In beiden Parlamentskammern wurden Anträge abgelehnt, welche zusätzliche Auflagen vorsehen wollten. Die Überprüfung der Spendentätigkeit der UBS liegt jetzt halt nicht innerhalb der mit der Unternehmung ausgehandelten Bedingungen. Auf diese kann und will der Bund nicht zurückkommen. Der Bund hat im Gegenteil ein Interesse daran, die Kontrolle der UBS so beschränkt wie vertretbar zu halten, um damit verbundene Haftungsrisiken möglichst zu vermeiden.