Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Aufgrund der bereits dargelegten Überlegungen bin ich selbstverständlich für Eintreten. Ich finde auch, dass man bewährte Teile dieses Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, wie eben die Zinskostenbeiträge, nicht einfach kippen soll. Vor allem kann man das nicht aufgrund der Überlegungen und Begründungen in der Botschaft machen, die so nicht haltbar sind. Ich werde aber in der Detailberatung auf diesen Punkt zurückkommen. Ich möchte beim Eintreten betreffend die Artikel 2 und 3 des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete zwei Fragen aufgreifen, die bereits Kollege Cornu aufgegriffen hat:
In Artikel 2 ist umschrieben, wie die wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete definiert werden. In Absatz 1 Litera a steht die Arbeitslosigkeit im Vordergrund, in Absatz 1 Litera b ein starker Verlust an Arbeitsplätzen. Nun ist vor allem bezüglich Litera a die Arbeitslosigkeit ein etwas problematischer Indikator. Es gibt Gebiete, in denen die Arbeitslosigkeit relativ bescheiden ist, weil die Leute abwandern, wenn sie keine Arbeit haben. Das gibt ein falsches Bild der wirtschaftlichen Situation. Ich denke dabei vor allem an die Berggebiete. Wenn es dort keine Arbeit gibt, wandern die Leute eben ab - das ist traditionell so. Damit ergibt sich eine prozentual geringere Arbeitslosigkeit als andernorts.
Ich denke, dass man bezüglich der Definition der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete bei den Indikatoren zusätzliche Überlegungen machen sollte. Auch von den Vertretern der Verwaltung wurde in der Kommission eigentlich diese Auffassung bestätigt. Ich wäre froh, wenn Herr Bundesrat Couchepin auch noch den Hinweis machen würde, dass man bei der Definition der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete zusätzlich aktuelle Aspekte mit einbeziehe und man sich nicht zu einseitig auf die Arbeitslosigkeit abstütze, die eben nicht eine durchwegs realistische Beurteilung ergibt.
Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft Artikel 3: Dort ist definiert, welche Unternehmen zum Zuge kommen sollen. Es sind industrielle Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe.
Auch diese Formulierung war in der Zeit, als man sie gemacht hat, sicher richtig. Wir versuchten in der Kommission neue Formulierungen einzubringen, aber es gelang uns auch nicht, und zwar deswegen, weil wir sonst die Abgrenzung zu landwirtschaftlichen Bereichen usw. nicht mehr gehabt hätten. Ich denke aber, der Begriff "produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe" müsste doch etwas breit ausgelegt werden und nicht nur so, dass damit nur Dienstleistungsbetriebe gemeint sind, die direkt mit einem industriellen Betrieb in Verbindung sind oder diesem direkt zudienen. Wir müssen sehen, dass es im Bereich der neuen Technologien - vor allem der Informationstechnologie - Dienstleistungsbetriebe gibt, die auch anderen Dienstleistungsbetrieben dienen können und nicht nur der Produktion. Ich denke beispielsweise an Kommunikations- und Informatikfirmen, die Projekte haben, um in der Verwaltung, in Grossunternehmen oder Banken Dienstleistungen zu erbringen oder Produkte anzubieten.
Wenn man Artikel 3 zu eng auslegen würde, würden diese wegfallen. Auch hier wäre ich dankbar, Herr Bundesrat Couchepin, wenn Sie zeigen würden, dass denkbar ist, dass auch moderne Technologien gefördert werden könnten.