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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-09

Wortprotokoll

Wir haben heute die Situation, dass praktisch alle Bundesgesetze, die ein Versicherungsobligatorium vorsehen, jeweils eine Delegation an den Bundesrat planen, was die Mindestversicherungssumme betrifft. Das hat den Vorteil, dass der Bundesrat auch eine Anpassung der Summen vornehmen kann, ohne dass damit jeweils eine Gesetzesrevision verbunden ist.

Herr Hochreutener hat aber, was die Summe betrifft, mit der Höhe - ob es jetzt 1 Million oder 2 Millionen Franken sind - sicher absolut angemessen entschieden; im Strassenverkehr haben wir ja 5 Millionen. Problematischer ist für uns, dass er dann Absatz 2 streicht. Damit wird eben dem Bundesrat der Spielraum, gewisse Risiken von der Deckung auszuschliessen, genommen. Hier wäre natürlich auch eine gewisse Flexibilität nötig, weil gerade bei Sachschäden, die der Hundehalter oder die Hundehalterin oder Angehörige von ihnen erleiden, jeweils unterschiedliche Risiken und damit unterschiedliche Deckungssummen betroffen sind.

Wir würden, wenn Sie dem zustimmen - ich würde mich dem Antrag nicht grundsätzlich widersetzen -, auf jeden Fall vorschlagen, dass diese Problematik dann im Zweitrat noch untersucht werden müsste. Sonst werde ich gegen diese Anhebung auf Gesetzesstufe keinen Widerstand leisten.