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Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit einer der wenigen direkt wirksamen regionalpolitischen Massnahmen zu tun. Leider war die Auslegeordnung in dieser Botschaft etwas schmaler als bei der letztmaligen Verlängerung des Bundesbeschlusses, im Jahre 1995. Damals lag uns die Botschaft 94.039 vom 27. April 1994 vor, die einen internationalen Vergleich der Förderungsmassnahmen enthielt. Dort wurde dargelegt, dass in den umliegenden europäischen Ländern die Beihilfen, die im vergleichbaren Rahmen geleistet werden, 18 bis 75 Prozent der zu unterstützenden Investitionen ausmachen; 18 bis 75 Prozent! Was wir mit den Bürgschaften machen, entspricht - das wurde damals aufgerechnet - etwa 2 Prozent des Investitionsvolumens. Das sind die Verhältnisse bei den Förderungsmassnahmen.

Nun müssen wir sehen: Wir sind innerhalb Europas in einer Konkurrenzsituation, und wir sprechen immer wieder von gleich langen Spiessen. Es handelt sich nicht um gleich lange Spiesse, wenn wir es zulassen, dass unsere Förderungsinstrumente noch mehr abstumpfen, sondern dann machen wir unsere Spiesse kürzer.

Wir sprechen auch immer wieder davon, dass wir eurokompatibel sein sollten. Wir sind es bei diesen Massnahmen überhaupt nicht; wir hinken hier weit hintennach! Im Übrigen sind diese Massnahmen WTO-verträglich; die WTO hat nichts gegen solche Massnahmen, weil sie zum anerkannten Instrumentarium gehören. Das ordnungspolitische Credo von Frau Leumann habe ich gehört; aber wenn man es auch x-mal sagt, stimmt es eben so nicht, und vor allem steht es im Widerspruch zu den von Frau Leumann im Eintretensvotum angesprochenen regionalpolitischen Vorstellungen. Das stimmt meines Erachtens nicht überein.

Wir müssen heute feststellen: Im Vergleich ist die Schweiz mit ihren Instrumenten bedeutend schlechter dran als andere Staaten. Gleichzeitig stellen wir fest, dass wir im Wirtschaftswachstum - gegenüber den USA und auch gegenüber den europäischen Ländern - bedeutend schlechter abschneiden. Das Wachstum ist vergleichsweise bescheiden. Sehen Sie sich einmal an, was andere Länder und die EU machen.

Ich habe angeregt, dass wir in der WAK einmal die Regionalpolitik diskutieren. Wir haben jemanden aus Österreich eingeladen. Das habe ich bewusst vorgeschlagen, weil die in Österreich getroffenen Massnahmen ganz anders sind. Dort macht man viel mehr und hat nicht diese ordnungspolitische Euphorie. Denn mit diesen schönen ordnungspolitischen Vorstellungen kann man letztlich in Schönheit sterben, aber das nützt ja nicht viel.

Wenn wir, umgerechnet auf die Bevölkerung, umlegen, was die EU regionalpolitisch macht - gestützt auf definierte Zielstrukturen, den Strukturfonds und den Kohäsionsfonds -, dann kommen wir zum Schluss, dass die Schweiz, gemessen am neuen Programm der EU, das jetzt für die nächsten 6 bis 7 Jahre aufgegleist ist, jedes Jahr 600 Millionen Franken in regionalpolitische Massnahmen stecken müsste - 600 Millionen Franken! Vergleichen Sie das einmal mit dem, was wir machen.

Wir sind ordnungspolitisch bereits auf einem Pfad, den wir an und für sich nicht mehr weiter einschränken sollten. Wir haben in diesem Hearing über Regionalpolitik gesehen, dass wir Nachholbedarf haben.

Nun hat der Bundesrat bereits bei der letztmaligen Verlängerung des Bundesbeschlusses vorgeschlagen, die Zinskostenbeiträge zu streichen. Wir können seine Begründungen, warum er es wieder macht, in der Botschaft nachlesen. Ich muss sagen: Wenn mir ein Diplomand an der ETH eine solche Diplomarbeit abgeben würde, würde er bei mir, nachdem ich sie mit kritischem Blick gelesen hätte, eine schlechte Note bekommen, weil die Begründungen in sich einfach nicht konsistent wären.

Wenn die Ökonomen nicht weiter wissen, dann sagen sie immer, es handle sich um einen "Mitnahmeeffekt". Letztendlich wird gesagt, es nütze ja nichts, die Wirkung sei bescheiden, es sei ein Mitnahmeeffekt. Sie können natürlich bei jeder Massnahme, die Sie treffen, letztlich sagen, es sei ein Mitnahmeeffekt. Die Abgrenzungen zwischen dem, was effektiv wirksam ist und benötigt wird, und dem, was ein Mitnahmeeffekt ist, sind eher schwierig zu machen. Untersuchungen bezüglich der Rahmenbedingungen zeigen im Übrigen, dass für die Standortwahl der Unternehmen die Steuerbelange an und für sich nur ein Teilaspekt sind. Es sind ganz andere Faktoren, die eine Rolle spielen. Unter anderem spielt es eben auch eine Rolle, ob entsprechende Förderungsmassnahmen getroffen werden oder nicht.

Ich denke deshalb: Wenn wir nun daran gehen, uns zu überlegen, die Liberalisierung mit flankierenden Massnahmen etwas abzufedern, mit diesen 80 Millionen Franken, die für vier Jahre vorgesehen sind - jedes Jahr 20 Millionen Franken -, dann dürfen wir doch nicht gleichzeitig ein bestehendes, bewährtes Instrumentarium abschaffen. Wie es jetzt aussieht, mit diesen flankierenden Massnahmen, geben wir mit der einen Hand und nehmen mit der anderen wieder weg. Das ist doch keine kohärente Politik.

Ich möchte, um zu belegen, warum diese Zinskostenbeiträge von der Praxis her wirklich anders beurteilt werden als vorhin von den Sprecherinnen der Minderheit, einen doch unverdächtigen Zeugen zitieren: alt Nationalrat Bonny. Er hat im Nationalrat am 25. September 1995, bei der letzten Verlängerung des Bundesbeschlusses, aus seiner Erfahrung Folgendes gesagt: "Nun spreche ich als Praktiker. Wenn es ein wichtiges Instrument im Rahmen dieses Beschlusses A gibt, dann sind es die Zinskostenbeiträge .... Das Instrument der Zinskostenbeiträge ist ein wichtiges Instrument, und es hat dazu geführt, dass wir in 17 Jahren mit wenigen Bundessubventionen, mit nicht einmal 50 Millionen Franken, 2,5 Milliarden Franken Investitionen ausgelöst haben." Sie können dieses Votum noch weiter nachlesen.

Sie sehen, dass die Idee der Mehrheit begründet ist. Das ist die Erfahrung, die man gemacht hat. Es ist nicht ohne Grund so, dass man dieses Instrument in anderen Ländern anwendet. Man wendet es an, weil es eben einen Nutzen hat und sinnvoll ist.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen.