Pfister Theophil · Nationalrat · 2009-06-09
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag, also das Nichteintreten - Nichteintreten sowohl auf eine Vorlage zu einem neuen Verfassungsartikel wie auch Nichteintreten auf den Entwurf zum vorliegenden Hundegesetz.
Das Hundegesetz hat eine Geschichte. Der Ausgangspunkt war ein schlimmer Vorfall mit drei Pitbulls, die nicht artgerecht gehalten wurden und denen die Erziehung und der Kontakt zu den Menschen fehlten. Die erste Reaktion der Öffentlichkeit, der Politik und der Medien, war verständlich; sie wollte diese extreme Hunderasse verbieten - bis dann klar wurde, dass auf diesem Weg keine Lösung zu finden ist. 70 bis 80 Prozent der potenziell gefährlichen Hunde sind Mischlinge. Nicht nur Pitbulls sind gefährlich; der Hund, der statistisch gesehen am meisten beisst, der Schäferhund, ist nicht auf der diskutierten Liste. Letztlich trägt der Mensch die Hauptverantwortung. Das zeigt die Problematik.
Es war dann in der Kommission auch klar, dass ein politisches Nichtstun keine Lösung mehr sein konnte. Demzufolge wurde bei der aktuellen Behandlung des Tierschutzgesetzes und bei der Ausgestaltung der Tierschutzverordnung das Notwendige und das Machbare getan - für mich eher schon zu detailliert -, um vorab die Hundehalter und Züchter in die Pflicht zu nehmen und Restriktionen in der Haltung zu erlassen.
Das revidierte Tierschutzgesetz und die Verordnung sind seit dem 1. September 2008 in Kraft. Damit lässt sich ein erheblicher Teil der Risiken bei der Haltung von potenziell gefährlichen Hunden eliminieren. Mit den neuen Bestimmungen im Tierschutzgesetz kann der Hundehalter in die Pflicht genommen werden. Es wird eine Ausbildung gefordert, und es sind weitere Pflichten auferlegt - bis hin zum Verbot der Hundehaltung. Es wird aber trotz allem wieder Zwischenfälle mit Hunden geben, da nicht alle Risiken vermieden werden können, ausser mit einem totalen Hundeverbot.
Es ist richtig, dass die Kantone - heute sind es 23 von 26 - mit eigenen Hundegesetzen und -verordnungen gehandelt haben. Natürlich gab es für manche immer das Ziel, keine kantonalen Lösungen, sondern wenn möglich eine Bundeslösung zu haben. Das ist mit dem vorliegenden Gesetz und angesichts der Entwicklung nicht mehr realistisch. Es sind und bleiben die Kantone, die hier massgebend sind. Es sind die Kantone, die die Aufsicht haben und die angemessene Massnahmen für die Hundehalter verfügen müssen. Und es sind letztlich auch die Kantone, die aufgrund von Vorfällen zu reagieren und zu optimieren haben. Es sind die Kantone, die, was viele nicht wollten, auch weiter gehende Massnahmen beschliessen können.
Das hat auch die "NZZ" erkannt, die unter dem Titel "Ein Hundegesetz für die Katz?" die Wirkungslosigkeit des Gesetzentwurfes klar aufzeigt. Bedenken wir: Auch eine Volksabstimmung mit einer Gegnerschaft, bestehend aus dem Schweizerischen Tierschutz, den massgeblichen Fachverbänden im Hundebereich, aber bestimmt auch den Tierhaltern in unserem Land ist nicht gerade eine geglückte Einladung zu einem Urnengang. Was wir heute effektiv zu entscheiden haben, ist die zentrale Frage, ob wir noch ein neues Gesetz brauchen. Dazu aber auch die Frage: Wollen wir eine Verfassungsabstimmung alleine wegen des Hundegesetzes? Wer heute noch weiter legiferieren will, muss seine Gründe darlegen.
Für die Mehrheit der SVP-Fraktion gibt es keine plausiblen Gründe mehr, das Hundgesetz ist überflüssig geworden. Die SVP-Fraktion ist klar der Ansicht, dass dort, wo es kein Gesetz mehr braucht, auch kein solches geschaffen werden soll. Entscheidend wird immer sein, wie vor Ort gehandelt und entschieden wird, in den Gemeinden, in den Kantonen, vorab bei jenen Stellen, die nahe an den Problemen sind und die die Massnahmen des Tierschutzgesetzes umsetzen müssen. Wenn sich am Ende der Beratungen der Schweizer [PAGE 1130] Tierschutz wie auch die Schweizerische Kynologische Gesellschaft, der Dachverband der Hundehalter, gegen dieses Gesetz und gegen den Verfassungsartikel stellen, ist manches schiefgelaufen. Diese Verbände erklären, dass mit einem Verfassungsartikel kein höheres Schutzniveau erreichbar ist und auch keine Rechtsvereinheitlichung. Sie führen in ihrer neuesten Mitteilung aus:
1. Verfassungsartikel und Hundegesetz bringen gegenüber der heutigen Rechtslage, die wesentlich verbessert wurde, nichts Neues mehr. Sie sind deshalb überflüssig.
2. Mit dem vorliegenden neuen Verfassungsartikel und dem vorliegenden Hundegesetz bleiben die Unterschiede nach Kantonen weiterhin bestehen. Eine Vereinheitlichung wird nicht erreicht. Bis auf Zug, Glarus und Uri verfügen heute sämtliche Kantone über ein eigenes Hundegesetz. Das Hundegesetz enthält zudem Vorschriften, die für die gewöhnlichen Hundehalter nicht akzeptabel sind, so z. B. die Selbstanzeigepflicht gemäss Artikel 4 Absatz 2 - also eine Denunziationspflicht - bei erheblichen Bissverletzungen. Dies widerspricht elementaren Rechtsgrundsätzen.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich hier im Hinblick auf den Verfassungsartikel eingehen. Im vorgesehenen Artikel 80 wird nicht explizit von den Hunden gesprochen, sondern von "Tieren, die vom Menschen gehalten werden". Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir diese Ausweitung der verfassungsmässigen Rechte und Pflichten des Bundes wollen, mit allen Konsequenzen, oder ob es nicht doch klüger ist, hier den Kantonen die gesetzliche Hoheit zu belassen.
Zusammengefasst: Das Hundegesetz ist überflüssig, weil die massgebenden Bestimmungen heute schon vollständig in den Gesetzen vorhanden sind; weil es so oder so zu keiner Vereinheitlichung kommt, wie es die Kantone wünschten; weil eine Verfassungsänderung in dieser Sache unnötig und unzweckmässig ist und neue offene Fragen über deren Wirkung aufwirft; weil wir keine Gesetze schaffen sollten, nur um des Legiferierens willen.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen darum in ihrer Mehrheit, die Realität zu erkennen und auf beide Vorlagen, Hundegesetz und Verfassungsartikel, gemäss Antrag der Minderheit nicht einzutreten.
Zu den Einzelanträgen, vorab zu jenen von Kollege Borer, ist zu sagen, dass diese Anträge offensichtlich aus einer Gruppe von erfahrenen Tierhaltern stammen und damit auch die Interessen der Hundehalter verstärkt berücksichtigt sind. Die Anträge lagen in der Fraktionssitzung noch nicht vor. Sie zeigen aber auf, dass das Gesetz, wie es vorliegt, für aktive Hundehalter erhebliche Schwachstellen aufweist.