Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-09
Wortprotokoll
Nein, eben nicht, Herr Scherer. Bei Artikel 3 Buchstabe q geht es eben nicht um den Inhalt. Wenn Sie das dort verankern, dann haben Sie nur definiert, was überhaupt als Produktionsinhalt infrage kommt. Sie können davon nicht ableiten, dass das dann zwingend dazu führt, dass die Angabe des Produktionslandes auch auf einer Maschine oder auf einem Elektroartikel erfolgen müsste. Artikel 3 ist nur ein Definitionsartikel.
Bei Artikel 16f hingegen geht es um eine Verpflichtung; danach besteht dann die materielle Verpflichtung, bei allen Lebensmitteln das Produktionsland anzugeben. Damit sind wir einverstanden, weil bei den Lebensmitteln ein Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten an einer solchen Information besteht; das ist bei einer Schraube oder bei anderen Gegenständen ganz anders zu gewichten. Bei Artikel 16f geht es primär um Lebensmittel.