Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-08
Wortprotokoll
Ich weiss: Wenn man sich im Bereich der Medien exponiert, dies aber nicht zugunsten der Medien tut, holt man sich keine Lorbeeren. Deshalb hat es mich ganz besonders gefreut, dass nicht weniger als 23 Ratskolleginnen und -kollegen meinen Vorstoss mitunterzeichnet und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie nicht länger gewillt sind, bei der heute bestehenden zahnlosen Rechtspraxis schwere Verletzungen der Persönlichkeit durch Medien hinzunehmen.
Wir haben Handlungsbedarf geortet, der vor allem die Verleger in die Pflicht nimmt, und zwar hauptsächlich im finanziellen Bereich, aber auch im Bereich von Ausbildung und Organisation. Korrekte Medien und Verlage, die den Geboten der Sorgfalt, der Ethik und entsprechend auch dem Schutz der Persönlichkeit angemessen Rechnung tragen, werden von der Umsetzung meiner Motion in keiner Weise betroffen. Deshalb ist mein Anliegen auch nicht gegen die Medien als solche gerichtet, sondern nur gegen jene, die mit Mitteln ihre Leserzahlen zu steigern versuchen, bei denen man sich um den Schutz der Persönlichkeit weitgehend foutiert. Die Palette solcher konkreter Vorfälle wird bekanntlich immer grösser und hat ihren vorläufigen und traurigen Höhepunkt im letzten Spätsommer erreicht, als selbst ein Mitglied des Bundesrates zutiefst in seiner Persönlichkeit verletzt worden ist.
Ich bin deshalb froh darüber, dass der Bundesrat im ersten Teil seiner Stellungnahme zu meinem Vorstoss diese Lagebeurteilung voll und ganz teilt. Nur bei den daraus zu ziehenden Konsequenzen beschreitet er andere Wege. Er hält den Inhalt der Motion teilweise für nicht praktikabel, insbesondere was die Berechnung des inkriminierenden Mehrerlöses betrifft, und er glaubt, mit dem heute schon bestehenden Rechtsinstrumentarium sei meinem Anliegen bereits weitgehend Rechnung getragen. Deshalb lehnt er die Motion ab.
Ich möchte deshalb den Ihnen schon zu Beginn dieser Legislatur am letzten Montag von unserem geschätzten Ratspräsidenten Carlo Schmid vorgezeichneten Weg der Konkordanz beschreiten, Konkordanz - für einmal - zwischen dem Bundesrat und unserem Rat. Ich beantrage Ihnen deshalb, meinen Vorstoss zu überweisen, aber nicht in der verbindlichen Form einer Motion, sondern in der flexibleren Form eines Postulates. Die Stossrichtung stimmt nämlich. In diesem Punkt besteht bereits Konkordanz. Falsch wäre es aber nun, völlig unverrichteter Dinge zur Tagesordnung überzugehen.
Deshalb glaube ich, mit dem Postulat den richtigen Weg gefunden zu haben, dem sich wohl auch der Bundesrat anschliessen kann.
Ich bitte Sie also, meinen Vorstoss als Postulat zu überweisen und damit auch nach aussen, an die Adresse der schwarzen Schafe unter den Medien, zu signalisieren, dass wir gewillt sind, dem Schutz der Persönlichkeit im Medienwesen auch politisch die gebotene Nachachtung zu verschaffen, und zwar in Form einer Lösung, die den Einwänden des Bundesrates angemessen Rechnung trägt. Das Medienrecht ist ja permanent in sanfter Revision. Im Nationalrat steht eine Parlamentarische Initiative der SPK zum Thema Medien und Demokratie im Raum, und ich glaube, bei dieser oder anderer Gelegenheit kann auch das vorliegende Anliegen vertieft in die Arbeit mit einbezogen werden. [PAGE 1060]