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Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09

Wortprotokoll

Tierquälerei ist etwas Abscheuliches und muss konsequent bekämpft und auch bestraft werden. Mit dieser Volksinitiative wird der Bogen aber überspannt und unnötig strapaziert. Die Aspekte und die Auslegungen von Tierschutzvorschriften können auch durch die Einsetzung eines Tierschutzanwalts nicht abschliessend geregelt werden. Stellen Sie sich vor, wie sich Tausende von [PAGE 1146] Tierhalterinnen und Tierhaltern, vor allem auch Haustierhalter, vorkommen, die ihre Tiere von der Pflege, vom Umgang und von der Nahrung her perfekt halten, die von den gesetzlichen Vorgaben her aber Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung begehen! Ihnen drohen Unannehmlichkeiten von sogenannten Tierschutzbevollmächtigten, denen ein gesamtheitliches Denken und Handeln zum Wohl aller Betroffenen in den meisten Fällen abgeht. Es darf nicht sein, dass absolut vertretbare Haltungsformen von Haustieren bald - ohne objektiven Grund, aus reinem Geltungsdrang einer Person - strafbare Handlungen sein werden und dass damit der Kriminalisierung der Gesellschaft Tür und Tor geöffnet wird.

Unzählige Menschen leben heute alleine und halten in ihrer Wohnung ein Tier oder Tiere. Wenn das Tier oder die Tiere einwandfrei gehalten werden, auch wenn es nicht zu hundert Prozent den Tierschutzvorschriften entspricht, sollte die soziale Komponente doch auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Wir haben alle Instrumente, um das Ganze korrekt zu lösen. Darum brauchen wir keine neuen Vorschriften.

Ich bitte Sie deshalb, diese Volksinitiative abzulehnen.