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Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Wir haben in verschiedenen Situationen immer die Frage zu beantworten: Wie wollen wir ein Recht durchsetzen? Bezüglich der Menschenrechte ist es klar: Der Einzelne, der angegriffen wird oder der bedroht ist, kann sich selber verteidigen. Menschen können über ihr Schicksal, über ihre Situation sprechen. Beim Umweltschutz und beim Tierschutz haben wir ein anderes Problem. Wir sprechen dort von Subjekten, die nicht selber einen Anwalt oder eine Stelle anrufen können.

Das Tierschutzgesetz, über das wir hier vor Kurzem berieten, führt eine ganze Reihe von Dingen auf, die den Tierschutz definieren. Wie aber soll nun ein Tier zu seinem Recht kommen? Wie soll ein Tier auf seinen Missstand aufmerksam machen? Sie können auch in den Tageszeitungen feststellen, dass es eine ganze Reihe von Verbrechen gegen die Tiere gibt. Jetzt haben die Menschen, die zufälligerweise auf so etwas stossen, die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, das Recht einzufordern; in aller Regel ist das aber ein schwaches Recht. Ähnlich wie man es beim Umweltschutz gemacht hat - man hat verlangt, dass die Verbände für das Umweltrecht einstehen, dort, wo es verletzt ist, wo die Behörden nicht funktionieren -, soll es auch hier für das Tier sein, das keine Möglichkeit hat, sich zu wehren.

Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme zur Initiative des Schweizer Tierschutzes betreffend Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten Folgendes: Er sagt, es genüge eigentlich und es sei eigentlich das, was kantonal und von der Obrigkeit her am besten abgedeckt sei. Diese Aussage ist rechtlich gesehen eigentlich falsch. Die neue Strafprozessordnung regelt in Artikel 104 für alle Kantone verbindlich, wer in kantonalen Strafverfahren Parteirechte ausüben darf. Der Tierschutzanwalt ist dort nicht vorgesehen.

Das heisst, dass für ihn eine Behörde einsteigen müsste, ein Amt. Sie wissen selber, dass Amtsstellen Schwierigkeiten haben, Parteirechte durchzusetzen. Amtsstellen greifen selten andere Amtsstellen an. Die Diskussion verliefe dann im Prinzip über die öffentliche Aufsicht, indem die öffentliche Aufsicht gegen ein Amt antreten müsste.

Die Aufgabe des Tierschutzanwaltes hingegen besteht unter anderem darin, für ein korrekt durchgeführtes Strafverfahren zu sorgen und notfalls Missstände aufzudecken. Das ist die Überlegung, warum es einen Tierschutzanwalt braucht. Wenn man also jetzt das Tierschutzgesetz schon so, wie wir es hier verabschiedet haben, formuliert hat, braucht es nun auch jemanden, der im Notfall das Recht dieser misshandelten Tiere einfordern und dafür einstehen kann.

Es hat hier nichts mit dem zu tun, was vorhin von gewissen Landwirten moniert worden ist, dass nämlich diese Tierschutzanwälte durchs Land ziehen und schauen, ob das Tier zu 98 oder 99 Prozent geschützt ist oder nicht. Sondern es geht wirklich darum, einen Missbrauch wirkungsvoll anzugreifen und auch wirkungsvoll zu beenden. Und wenn Sie all die Verfahren anschauen, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, dann sehen Sie, dass es heute, mit den jetzigen Mitteln, fast unmöglich ist, überall Recht einzufordern, und das ist es eigentlich, was gemacht werden muss.

Wieso ist das heute so aktuell? Sie wissen alle, die Produktion von Fleisch oder die Produktion von Milch steht unter einem hohen Druck, unter einem Preisdruck. Sie wissen auch, dass die Grünen diesen Preisdruck nicht unterstützt haben, und ich denke, auch viele Landwirte haben das nicht unterstützt. Der Druck führt dazu, dass man Tiere immer härter und eben nicht artgerecht behandelt. Das ist der Grund: Man muss dem Druck auch ein wichtiges Instrument entgegensetzen, und das ist der Anwalt.

Es gibt aber auch noch eine zweite Sache, das haben wir vorhin ja auch andiskutiert. Es ist die Frage nach dem Umgang mit Tieren wie Hunden, Fischen oder was auch immer, um die ganzen Tierschutzbestimmungen in Zoos usw. Das sind Fälle, in denen Sie ein Instrument brauchen, um die Tierhaltung angreifen zu können, wenn Sie erkennen, dass sie nicht artgerecht ist.

Ich bitte Sie also sehr, dieser Initiative, die eigentlich das, was wir hier vor einem Jahr beschlossen haben, vervollständigen will, zuzustimmen und dem Volk ein Ja dazu zu empfehlen.