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Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich verlange mit meiner Motion, dass der Spielraum, den das Landverkehrsabkommen im Binnenmarkt bietet, insofern ausgenützt wird, als der Prüfmodus für schwere Motorwagen, und zwar für jene, die nur im Binnenmarkt verkehren, geändert wird. Ich verlange also nichts Aussergewöhnliches, sondern nur die Ausnützung des Spielraums. Es geht darum, dass die umfassenden Nachprüfungen nur alle vier bis fünf Jahre stattfinden sollen - dazwischen sollen es kleinere Prüfungen sein -, dass wir die Möglichkeit bekommen, Prüfungen an private Garagen zu delegieren, und dass die jeweilige Kontrolle durch die entsprechende Garage in der ganzen Schweiz gültig ist.

Seit dem 1. Juli 2004 gilt für schwere Nutzfahrzeuge die Regelung der jährlichen Nachprüfung. Die Verordnung wurde im Rahmen der Umsetzung des Landverkehrsabkommens mit der EU geändert und zielte insbesondere auf eine Erhöhung der Sicherheit im internationalen Verkehr. Betroffen ist nun aber auch der Binnenverkehr; da haben wir eine völlig neue Ausgangslage. Damit haben sich Aufwand und Kosten auch für schwere Motorfahrzeuge, die nur gelegentlich gebraucht werden, massiv gesteigert, und zugenommen haben auch die unproduktiven Zeiten der Fahrzeuge.

Wir sind deshalb der Auffassung, dass sich eine Anpassung der Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge aufdrängt. Die Verkehrssicherheit wird durch diese Anpassung absolut nicht tangiert, sie bleibt im Binnenverkehr unverändert hoch. Darum bin ich mit dem Bundesrat auch gar nicht einig, wenn er in seiner Antwort festhält, es wäre sachlich nicht zu rechtfertigen, dass Fahrzeuge, die nur in der Schweiz verkehren, einen geringeren Sicherheitsstandard aufweisen sollten als ausländische Fahrzeuge. Das entspricht der Praxis nicht, es berührt die Praxis auch nicht.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.