Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-04
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen insofern Auskunft geben, als im Bereich der Elektroheizungen auf den 1. Januar dieses Jahres die Verordnung in dem Sinn erweitert wurde, dass die Kantone für die Neuinstallation und den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen Vorschriften erlassen müssen. Die Kantone sind tatsächlich aktiv geworden. In die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich wurden strenge Anforderungen im Bereich der Elektroheizungen aufgenommen. Beispielsweise sollen Neuinstallationen sowie der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystemen generell nicht mehr zulässig sein. Diese neuen Regelungen sind die besten Voraussetzungen dafür, dass bis 2011 in den meisten Kantonen entsprechende Bestimmungen in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen werden. Der Ersatz einer Elektroheizung durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern inklusive des Einbaus eines Wärmeverteilsystems kann sehr kostspielig sein. Im Rahmen vieler kantonaler Förderprogramme und seit Ende März dieses Jahres zusätzlich über das Stabilisierungsprogramm des Bundes werden solche Investitionen gefördert. Das ist das, was ich Ihnen sagen kann.