Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen" wurde am 18. Dezember 2007 mit 106 098 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes. Sie will das Erstellen und Erweitern von Anlagen, welche die Umwelt oder die Landschaft belasten, nur noch zulassen, wenn aus bildungs- oder gesundheitspolitischer oder aus natur- und landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist. Der Initiativtext zählt zahlreiche solcher Anlagen auf, welche nur noch unter den erwähnten Bedingungen erstellt werden könnten, so zum Beispiel Industrie- und Gewerbekomplexe, Steinbrüche, Flugplätze, Einkaufszentren, Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung, Verbrennungs- und Kläranlagen, Sportstadien, Anlagen für Sport und Freizeit, Vergnügungspärke sowie Parkhäuser und Parkplätze. Gemäss dem Initiativtext muss der Bundesrat in einem Gesetz mit allgemeinverbindlichen Plänen die Standorte und die Ausmasse solcher Anlagen festsetzen.
Das Initiativkomitee um Franz Weber begründet die Initiative damit, dass der Boden ein knappes und nichtvermehrbares Gut ist. Ihm gilt es Sorge zu tragen. Die vorliegende Initiative und die vorhin vorgestellte Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" bilden die sogenannten Tandem-Initiativen unter dem Motto "Rettet den Schweizer Boden".
Die UREK hat die vorliegende Volksinitiative an ihrer Sitzung vom 23. Februar beraten. Dabei erhielt das Komitee, angeführt von Franz Weber, die Gelegenheit, die Initiative persönlich zu begründen und auch Fragen zu beantworten. Die UREK beantragt Ihnen jedoch, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative ist unseres Erachtens radikal. Gemäss dem Initiativtext könnten nur noch Anlagen gebaut werden, die aus bildungs- und gesundheitspolitischer Sicht oder aus natur- und landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch einem dringenden Bedürfnis entsprechen. Viele von der Initiative betroffene Anlagen sind kantonal, regional oder kommunal wichtig und wünschbar. Sie könnten jedoch nicht mehr gebaut werden, weil sie keinem gesamtschweizerischen Bedürfnis entsprechen. Ich denke beispielsweise an Industrie- und Gewerbekomplexe, Sport- und Freizeitanlagen oder auch an Kehrichtverbrennungsanlagen. Die Initiative würde faktisch zu einem generellen Verbot verschiedenster Bauten führen. Sodann unterscheidet die Initiative auch nicht, ob sich die betroffenen Bauten und Anlagen in einer Bau- oder in der Landwirtschaftszone befinden. Nicht umsetzbar ist auch die Forderung im Text, dass der Bund mit einem Gesetz festlegen soll, wo und in welchem Ausmass die betroffenen Anlagen erstellt werden sollen. Die Raumplanung ist vor allem Sache der Kantone und Gemeinden. Es kann weder rechtlich noch sachlich Aufgabe des Bundes sein, in der ganzen Schweiz die Standorte solcher Anlagen festzulegen. Dies widerspräche klar der föderalistischen Organisation unserer Raumplanung.
Die Initiative ist, gesamthaft beurteilt, unausgewogen und nimmt auch keine Rücksicht auf wirtschaftliche, sicherheitspolitische, soziale und kulturelle Interessen. Die Folgen einer Annahme wären für die schweizerische Wirtschaft gravierend, und dies in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeit.
Die UREK beantragt Ihnen deshalb mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich bitte Sie, der klaren Mehrheit der UREK zu folgen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.