Lexipedia

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Die UREK hat an der Sitzung vom 23./24. Januar 2009 die Vertreter des Initiativkomitees angehört und die Detailberatung der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" vorgenommen. Die Urheber der Initiative schlagen für die Bundesverfassung einen neuen Artikel 75a, Zweitwohnungen, vor. Die vorgesehene Bestimmung beschränkt den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent. Die Gemeinden werden verpflichtet, ihren Erstwohnungsanteilsplan und den detaillierten Stand seines Vollzugs alljährlich zu veröffentlichen. Ein Absatz der Übergangsbestimmungen sieht vor, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, welche zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, nichtig wären.

Die UREK erachtet den in der Volksinitiative vorgeschriebenen Zweitwohnungsanteil von höchstens 20 Prozent pro Gemeinde und die weitere Bestimmung als zu starr. Er trägt weder wirtschaftlichen noch regionalpolitischen Interessen Rechnung und ist als Einheitslösung, welche keine Rücksicht auf die regionalen Unterschiede nimmt, nicht [PAGE 1023] akzeptabel. Das heisst nicht, dass die Kommission keinen Regelungsbedarf im Bereich der Zweitwohnungen sieht. Die zum grossen Teil sehr schwache Belegung vieler Ferienwohnungen ruft auch in den betroffenen Regionen und Kantonen nach konkreten Regelungsmassnahmen. Das Problem Zweitwohnungen war erst im vergangenen Jahr auch in unserem Parlament ein Thema, welches im Zusammenhang mit der Frage einer Aufhebung der Lex Koller und mit der Vorlage betreffend Massnahmen zur Begrenzung der Zweitwohnungen zu einer breiten Diskussion geführt hat.

Das Parlament und die betroffenen Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, und es bestehen bereits heute in verschiedenen Gemeinden Richtlinien und Muster zur Regelung des Zweitwohnungsbaus, beispielsweise in den Kantonen Graubünden, Tessin und Jura. Der Kanton Graubünden geht einen Schritt weiter und erarbeitet zurzeit einen Richtplan "Zweitwohnungen und touristische Beherbergung". Dabei werden die Gemeinden mit ausgewiesenem respektive mit zu prüfendem Handlungsbedarf verpflichtet, im Rahmen der Ortsplanung bis zum Jahr 2012 Regelungen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus zu erlassen. Vorgesehen sind auch raumplanerische, abgaberechtliche und indirekt wirkende Massnahmen. Weitere Kantone erwägen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus zudem steuerliche und weitere Massnahmen.

Eine Annahme der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" hätte verschiedene einschneidende und zum Teil kaum umsetzbare Auswirkungen zur Folge. Um die Initiative umsetzen zu können, müsste zunächst der Begriff "Zweitwohnungen" präzisiert werden. Dabei müsste geprüft werden, ob beispielsweise auch Hotels in Kombination mit Appartements, Reka-Dörfer oder auch die sogenannten warmen Betten unter den Begriff "Zweitwohnungen" fallen.

Auch im Bereich der wohlerworbenen Rechte würden sich bei der Ausführungsgesetzgebung nicht einfach zu lösende Fragen ergeben. Es ist nämlich kaum vorstellbar, dass in Gemeinden, in welchen der Anteil an Zweitwohnungen über 20 Prozent ist, nach Annahme der Initiative die Besitzer die Zweitwohnungen an Einheimische abtreten müssten. Weil die Nachfrage nach Erstwohnungen in den betroffenen Gemeinden aber in keinem Verhältnis zu der zu reduzierenden Zahl an Zweitwohnungen stehen würde, müssten gemäss Initiativtext die überzähligen Zweitwohnungen sogar abgebrochen werden, um die Limite von 20 Prozent zu erreichen. Ein derart starker Eingriff in das Grundeigentum wäre in der Praxis nicht umsetzbar.

Eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent hätte im Weiteren zur Folge, dass in den Tourismusorten das Angebot verkleinert würde und nicht mehr zunähme. Durch die Verkleinerung des Angebotes und das "Moratorium" im Bereich des Zweitwohnungsbaus würde der Preis der verbleibenden Ferienwohnungen massiv in die Höhe getrieben. Gleichzeitig würde die Nachfrage nach Bauland zurückgehen. Tendenziell würden der Anstieg der Zweitwohnungspreise und das Sinken der Bauland- und Erstwohnungspreise zwangsläufig eine Verschiebung von Werten weg von der einheimischen Bevölkerung hin zu den auswärtigen Zweitwohnungsbesitzern verursachen. In Gemeinden, in denen der Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent noch nicht erreicht ist und die in der Nähe einer touristischen Destination liegen, würde die Nachfrage nach Zweitwohnungen zunehmen. Die Folge wäre ein weiterer Ausbau der Infrastrukturanlagen in diesen Gemeinden bei gleichzeitiger Unternutzung der vorhandenen Infrastrukturen in den bestehenden Tourismusdestinationen.

Ein in der Kommission eingebrachter Gegenvorschlag, welcher zum Schutz der wohlerworbenen Rechte in der Übergangsbestimmung zum gemäss Initiativtext vorgesehenen Artikel 75a eine Stabilisierung des Anteils an Zweitwohnungen pro Gemeinde auf dem Stand von 2009 vorsieht, wird von der Kommission grossmehrheitlich abgelehnt. Auch diese Massnahme käme einem Moratorium gleich, welches als Einheitsregelung ohne Rücksicht auf die regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten nicht praktikabel wäre. Die UREK beurteilt die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" als nicht durchdacht, als zu radikal und in der gegebenen Formulierung als nicht umsetzbar.

Die UREK beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Cathomas Sep · Nationalrat · 2009-06-04 | Lexipedia | Lexipedia