Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-08
Wortprotokoll
Es geht weniger um eine Politik des Bundesrates als um eine Anwendung des Rechtes. Die verschiedenen Ämter und Departemente - in diesem Fall das Bazl und das UVEK - haben in einem solchen Fall geltendes Recht anzuwenden. Das muss ich zunächst einmal festhalten. Geltendes Recht wurde bei der Änderung des Luftfahrtgesetzes durch das Parlament verabschiedet, wonach die Konzessionen der Swissair bis zum Jahr 2008, soweit sie erteilt sind und tatsächlich in Anspruch genommen werden, zu schützen sind. Die Swissair ist, das war auch die Meinung des Parlamentes, in ihren Investitionen, die sehr langfristig angelegt sind und in sehr teuren Ankäufen von Flugzeugen bestehen, zu schützen. Deswegen besteht dieser Monopolschutz bis zum Jahre 2008. Ein Grund für diese Regelung war sicher auch, dass mit dem Flugbetrieb der Swissair Arbeitsplätze verbunden sind. Man kann auf diesen geschützten Strecken nicht einfach noch mehr Konkurrenz fliegen lassen, denn das hätte den Effekt, dass die Swissair unter Umständen die Flüge einstellen müsste.
Ein erster Trost für die Interpellantin kann sein, dass dieser Monopolschutz dahinfällt, sobald das bilaterale Abkommen in Kraft treten wird. Es wird also nicht unbedingt bis 2008 dauern. Dann müssen wir Gesuche wie dasjenige von Easy Jet ebenfalls gutheissen.
Ein zweiter Trost in Bezug auf den Flughafen Genf: Die Swissair fliegt die Strecke Genf-Barcelona täglich einmal. Iberia fliegt sie täglich zweimal; daneben gibt es noch Charterflüge. Es ist also nicht etwa so, dass man von Genf aus nur mit Mühe nach Barcelona fliegen könnte. Diese Strecke ist aufs Beste bedient.
Andere Gesuche von Easy Jet haben wir gutgeheissen, nämlich dann, wenn keine Swissairflüge angeboten werden. Man hat also keineswegs die Gelegenheit ergriffen, etwas gegen die Interessen des Flughafens Genf zu entscheiden. Es gibt z. B. Strecken von Easy Jet von Flughäfen in England nach Genf. Diese Strecken fliegt die Swissair nicht, folglich haben wir sie bewilligt.
Ein drittes Element kommt dazu, das zu bedenken ist, obwohl es nicht Gegenstand unseres Entscheides war: Wir mussten davon ausgehen, dass Easy Jet die Strecke Genf-Barcelona einfach für etwa fünfzig Franken und retour für hundert Franken anbieten würde. Vorhin haben wir gerade von der Luftreinhalte-Verordnung gesprochen, wir sprechen von der Verlagerung des Flugverkehrs auf die Schiene, in europäischen Dimensionen gesprochen geht es um Strecken von rund 600 Kilometern, die per Bahn statt per Flugzeug bewältigt werden sollten. Und gleichzeitig soll es möglich sein, für fünfzig Franken eine solche Strecke zu fliegen. Fliegen ist einfach viel zu billig! Ehrlich gesagt, widerstrebt es mir zutiefst, wenn ich eine solche Konzession erteilen muss. Ich musste dies bei anderen Strecken tun, aber offen gestanden kann es in der europäischen Luftverkehrspolitik auch nicht so weitergehen. Sonst verstopfen wir einerseits den Luftraum, und andererseits ist es doch augenfällig, dass die externen Kosten des Luftverkehrs bei Weitem nicht gedeckt sind. Ich weiss, es fliegt dann kein Personal mit, es werden keine Erdnüsschen angeboten, und bei den Charterflügen werden statt Hotels Zelte angeboten, um die Umgehung der bestehenden Vorschriften möglich zu machen.
Aber ich betone nochmals, dass dies kein Grund für den Entscheid war. Der Grund lag nur darin, dass die Swissair in ihrem Monopol auf den von ihr betriebenen Strecken geschützt ist.