Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11
Wortprotokoll
Ja, es ist in der Tat so, das hängt mit der Definition des Auftrages zusammen: Wer soll was machen? Wir hatten bis jetzt immer wieder die Frage Sicherheitsdepartement/Armee: Welches soll der Beitrag der Armee zum Schutz an der Grenze sein? Die Antwort ist bis jetzt immer die gewesen: Die Armee selber hat keine ausgebildeten Mitarbeitenden, die Grenzwachtkorps- oder Zollaufgaben wahrnehmen könnten. Vergessen Sie nicht: Der Zoll muss an der Grenze 150 Gesetze und Verordnungen anwenden. Das braucht eine spezielle Ausbildung, und diese Ausbildung haben die Mitarbeitenden, die aus dem VBS gekommen sind, bis jetzt nicht gehabt. Deshalb war der Vertrag, den wir mit dem VBS hatten, immer ein Vertrag, der sich auf logistische Unterstützung bezog. Da, muss ich sagen, hat die Armee uns immer sehr gute Dienste geleistet, die wir immer sehr geschätzt haben.
Jetzt geht aber auch die Zusammenarbeit mit der Militärischen Sicherheit in die Schengen/Dublin-Phase. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass wir mit vierzehn Kantonen einen Vertrag haben, welcher die Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeien klar regelt. Dort gilt natürlich das Prinzip "Ein Raum, ein Kommando", insbesondere das galt es im Auge zu behalten.
Wenn wir nach einem Jahr erste Erfahrungen haben, werden wir nicht zögern, die Fragen, die Sie jetzt mit Recht stellen - nämlich die Fragen nach einer Zusammenarbeit mit der Militärischen Sicherheit, mit der Polizei -, wieder aufzurollen. Wenn dann Anpassungen nötig sind, werden wir nicht zögern, solche vorzunehmen. Aber auch hier gilt: Das hat nichts damit zu tun, dass man einfach Bestände aufstockt oder abbaut; der Bestand ist das Endresultat der Überlegungen und nicht der Beginn.