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Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-11

Wortprotokoll

Der Titel dieser Kommissionsmotion tönt nicht sehr spektakulär. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Anliegen ein eigentliches Grundanliegen der Armee. Bei dieser Motion geht es nämlich darum, dass wir weiterhin an unserer Milizarmee festhalten wollen.

Unsere Armee ist tagtäglich darauf angewiesen, dass sie über Spezialisten verfügen kann, welche spezifische Aufgaben erledigen. Ohne diese Spezialisten wäre es bereits heute nicht mehr möglich, sämtliche Aufgaben innerhalb der Armee zu erledigen. Auf der anderen Seite ist aber die Wirtschaft, die je länger, je weniger bereit ist, ihre Fachkräfte einige Tage oder Wochen in den Militärdienst ziehen zu lassen. Gewisse Firmen gehen sogar so weit, dass sie den Arbeitnehmern ab einem gewissen Altersjahr während dem Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst den Lohn um 20 Prozent kürzen. Dass dies dann für die entsprechenden Fachkräfte nicht sehr motivierend ist, dürfte klar sein. Wir müssen dieser veränderten Ausgangslage Rechnung tragen und müssen mit flankierenden Massnahmen dafür sorgen, dass diese Spezialisten, die ihr Fachwissen und Fachkönnen dem Militär weiterhin zur Verfügung stellen, nicht von ihrem zivilen Arbeitgeber mit Lohneinbussen bestraft werden.

In Anhang 2 der Verordnung über die Militärdienstpflicht sind die Spezialisten bezeichnet. Unter anderem wird dort das zivile Personal des Bundes und seiner Betriebe, Polizeibeamte, Ärzte, Biologen, Apotheker, Piloten, Fallschirmspringer usw., erwähnt. Der Einsatz von Spezialisten ist eine Stärke unserer Milizarmee und garantiert ihr einen Know-how-Transfer. Umgekehrt profitieren aber auch die zivilen Arbeitgeber davon, dass ihre Spezialisten in der Armee ihr Fachwissen praktizieren und auch neue Erkenntnisse gewinnen können. Es ist also eine Win-win-Situation.

Die Mehrheit des Parlamentes will an der Milizarmee festhalten; nur so ist es möglich, dass unsere Armee von einer breiten Bevölkerungsschicht getragen wird. Würden wir diese Spezialisten nur so lange in der Armee einsetzen, wie es die Höchstgrenze der Ausbildungsdienstpflicht ihres Grades vorsieht, und nicht als Spezialisten bis zum 50. Altersjahr, dann wäre das eine Verschleuderung von Ressourcen. Die Armeeangehörigen der Luftwaffe z. B. werden nach dem Ausscheiden aus dem Flugdienst weiterhin für Funktionen eingesetzt, für deren Ausübung spezifische Fachkenntnisse oder Erfahrungen notwendig sind; ansonsten müsste man dieses Know-how teuer einkaufen.

Bei der Militärdienstpflicht wird definiert, dass Spezialisten im Rahmen der Höchstgrenze der Ausbildungsdienstpflicht bis zum 50. Altersjahr militärdienstpflichtig sind. Dies hat der Bundesrat ja auch in der Beantwortung der Motion so ausgeführt. Es gibt nun aber einige Personen in der Armee, die im Rahmen ihrer Ausbildungsdienstpflicht Dienst leisten und trotzdem Lohneinbussen erfahren. Auf diese Personen ist der Bundesrat gar nicht eingegangen. Ich kann Ihnen hier das Beispiel unserer gut ausgebildeten Luftwaffenpiloten nennen, deren Lohn bei der Swiss ab dem 42. Altersjahr pro geleisteten Diensttag um 20 Prozent gekürzt wird. Ich bin aber nicht überzeugt, dass den anderen, in Anhang 2 der Verordnung über die Militärdienstpflicht genannten Spezialisten über kurz oder lang noch weiterhin 100 Prozent des Lohnes ausgerichtet werden. Hier möchte ich exemplarisch das zivile Personal des Bundes und seiner Betriebe erwähnen oder die Ärzte oder Zahnärzte, die bereits heute über die Höchstgrenze hinaus Dienst leisten. Welcher Arbeitgeber wird schon gerne bereit sein, freiwillig weiterhin 100 Prozent des Lohnes zu bezahlen, wenn er nur 80 Prozent bezahlen muss?

Hier muss der Bund ansetzen. Wenn wir eine Milizarmee haben wollen, müssen wir auch bereit sein, solche Einsätze entsprechend zu kompensieren. Mit einer einfachen Änderung der Erwerbsersatzordnung kann eine Entlastung erreicht werden und der Sondereinsatz von Spezialisten in der Armee weiterhin gesichert werden. Deshalb empfiehlt die Sicherheitspolitische Kommission die Motion "Kompensation von Lohnausfällen für Spezialisten" mit 10 zu 9 Stimmen zur Annahme.

In der Antwort des Bundesrates wird von einem Entschädigungsansatz von maximal 245 Franken pro Tag gesprochen. Ich möchte einmal sehen, welcher Spezialist für einen solchen Betrag einen Tag arbeitet! Wenn wir hier keine Lösung [PAGE 1259] finden, müssen eigentlich sämtliche Angehörigen der Armee, die als Spezialisten mehr Diensttage leisten müssen, ihren Einsatz quittieren. Dies ist aber nicht möglich, da sie gemäss dem geltenden Militärgesetz dazu verpflichtet sind, ihre Dienstpflicht bis zur Höchstgrenze der Ausbildungsdienstpflicht ihres Grades, längstens bis zum 50. Altersjahr zu leisten. Es ist sicher nicht motivationsfördernd, wenn damit eine Lohneinbusse verbunden ist.

Ich beantrage Ihnen deshalb die Annahme der Kommissionsmotion "Kompensation von Lohnausfällen für Spezialisten". Mit dieser Lösung ermöglichen wir, dass gut ausgebildete Spezialisten, die nach der Erfüllung ihrer Dienstpflicht weiterhin Dienst leisten müssen, zu vernünftigen Kosten weiterhin zugunsten der Armee eingesetzt werden können. Die Armee und die Bevölkerung können damit maximal und kostengünstig vom Wissen und Können solcher Spezialisten profitieren.

Und ganz zum Schluss noch etwas an die Adresse der Unternehmen in der Schweiz: Die Armee ist Teil des Erfolgsmodells Schweiz. Sie gewährleistet Sicherheit, Neutralität und Schutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Militärdienst leisten, erbringen Leistungen und erzeugen nicht nur Kosten. Und von diesen Leistungen profitieren die Armee, die Unternehmen und nicht zuletzt auch die Schweizer Bevölkerung in ihrer Gesamtheit. Die Abwesenheiten von Militärdienstleistenden sind der bescheidene Preis, der für diese Leistungen entrichtet werden muss, und dieser Preis sollte den Arbeitgebern und der Öffentlichkeit mit Blick auf die Vorteile, die sie dadurch erlangen, nicht zu hoch sein. Leistungen, die von Milizangehörigen erbracht werden, verdienen wieder vermehrt Achtung und Anerkennung. Und unsere beste Armee kann nur eine Milizarmee sein.