Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-05-25
Wortprotokoll
In mindestens zwei Voten wurde dräuend in Richtung Bundesratssitz geblickt. Ich muss dazu einfach sagen, dass es sich hier um eine parlamentarische Initiative handelt, die aus dem Schosse des Parlamentes geboren wurde - es ist gar nicht unsere Vorlage. Ich diene gerne als Blitzableiter, aber der historischen Wahrheit zuliebe muss ich sagen, dass die Initiative nicht von uns kommt. Der Bundesrat durfte allerdings dazu Stellung nehmen und hat das gerne gemacht.
Wir haben im Nationalrat, wo die Initiative geboren wurde, zunächst einmal zum politischen Komplex gesagt, wir würden die Initiative unterstützen, weil die langfristige, nachhaltige Gebäudesanierung durchaus ins Konzept der bundesrätlichen Energie- und Klimapolitik passt. Wir haben nämlich eine Energiepolitik mit vier Säulen beschlossen. Eine davon ist die Energieeffizienz, und dazu gehört die Gebäudesanierung. Wir sind froh, dass ein Projekt, das vorher jährlich etwa 14 Millionen Franken zur Verfügung hatte, nun im Jahr 2009 100 Millionen Franken und durch diese Initiative langfristig jährlich etwa 200 Millionen Franken zur Verfügung hat. Dieses Gebäudesanierungsprogramm macht nur einen Sinn, wenn man es langfristig andenken und durchführen kann und nicht jedes Jahr in der Budgetdebatte bangen muss, ob nun wieder ein paar Millionen zur Verfügung stehen oder nicht. Die Kantone sind ja zuständig, das heisst, es ist ein langer, langer Prozess. Wenn der Hahn dann wieder zugedreht wird, werden auch die Investitionsfreudigkeit der Hauseigentümer und die ganze Maschinerie bei den Kantonen gebremst.
Energiepolitik, Klimapolitik: Ich muss hier gar nicht mehr viele Worte darüber verlieren. Auch die Gegner sind sich ja einig, das wurde gesagt, dass das CO2 durch ein solches Programm tatsächlich reduziert wird. Nun kommt neuerdings die wirtschaftspolitische Argumentation hinzu: Wir geben Geld aus bzw. gedenken, Geld für die Ankurbelung der Wirtschaft auszugeben. Hier können ebenfalls Arbeitsplätze geschaffen werden. Den Unternehmen können so Aufträge erhalten bleiben, die einen energiepolitischen, einen klimapolitischen Sinn haben. Aus diesen drei Gründen ist der Bundesrat für die Initiative.
Der Bundesrat hat sich allerdings gegenüber dem Nationalrat gerade zur Teilzweckbindung noch nicht geäussert. In der Zwischenzeit hat er aber die Leitlinien für das neue CO2-Gesetz in einer Aussprache festgelegt, und er will dort auch eine Teilzweckbindung. Sie können uns glauben: Wir haben über die juristische Frage dieser Teilzweckbindung auch sehr gründlich und lange gesprochen. Es gibt nicht nur dieses Gutachten - der Kommissionspräsident hat vorher die Schlussfolgerung richtig zitiert -, es gibt auch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Ganz kurz gesagt ist die juristische Position etwa die: Eine Abgabe ist dann verfassungskonform, wenn sie zusammen mit den übrigen Massnahmen dem Zweck, für den sie erhoben wird, dient. Diesen Grundsatz hat das Parlament schon im Umweltschutzgesetz festgelegt, und es hat ihn auch im CO2-Gesetz festgehalten. Wenn nämlich eine Massnahme getroffen wird, die dem Zweck der Abgabe dient, dann ist die Verfassungsmässigkeit [PAGE 297] der teilzweckgebundenen Abgabe gegeben. Sie haben das vorher zum Teil viel ausführlicher dargelegt; ich habe es jetzt gerafft. Es entspricht auch der Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz.
Es wurde gesagt, besonders stossend sei, dass man das damalige Konzept einer reinen Lenkungsabgabe schon nach achtzehn Monaten über den Haufen werfe. Zu diesen achtzehn Monaten muss ich sagen: Warum sind es erst achtzehn Monate? Weil vorher jahrelang darüber gestritten wurde, ob die im Gesetz festgelegte CO2-Abgabe eingeführt wird oder nicht. Das ging jahrelang hin und her, bis sie jetzt endlich eingeführt werden konnte. Jetzt zu sagen, es seien ja erst achtzehn Monate, nachdem das Gesetz schon vor dem Jahr 2000 erlassen wurde, ist auch nicht gerade die stringenteste Argumentation.
Noch eine psychologische Bemerkung - die Psychologie gibt hier natürlich nicht den Ausschlag -: Was habe ich jetzt während vieler Jahre gegen die bestehende Lenkungsabgabe ohne Teilzweckbindung immer wieder gehört! Das sei einfach eine Steuer, wo werde schon ein Unterschied gemacht? Es sei eine Steuer, es sei eine Abzockerei. Was ich da alles gehört habe! Man kann nicht während Jahren, auch im Rat, gegen eine reine Lenkungsabgabe herziehen und wettern und sie als Steuer bezeichnen und sich nachher wundern, wenn man für einen Teil tatsächlich eine Teilzweckbindung einführen will.
Von daher kann ich sagen: Der Bundesrat schliesst sich ohne Zorn und Eifer gerne dem Nationalrat und der Mehrheit Ihrer Kommission an.