Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-25

Wortprotokoll

Pro Jahr werden in der Schweiz von rund 40 000 Ehen an die 1000 geschlossen, die nachgewiesenermassen nicht dem Grundzweck des gemeinschaftlichen Zusammenlebens dienen, sondern lediglich die Umgehung des Ausländergesetzes zum Ziel haben. Hinzu kommt noch eine Dunkelziffer. Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes kommen noch Missbrauchsfälle aus diesem Sektor hinzu.

Der Nationalrat hat folglich, auf Initiative von Toni Brunner, am 4. März 2009 mit einer klaren Mehrheit von 104 zu 68 Stimmen die uns heute vorliegenden gesetzlichen Änderungen beschlossen. Unsere Kommission hat sich am 26. März 2009 mit 6 zu 2 Stimmen dem Beschluss der Grossen Kammer angeschlossen. Die Minderheit - bestehend aus Frau Kollegin Maury Pasquier und Herrn Kollege Hêche - beantragt Ihnen Nichteintreten.

Die Vorlage sieht vor, im Zivilgesetzbuch eine Verpflichtung festzuschreiben, wonach ausländische Verlobte im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Zudem werden Zivilstandsbeamte verpflichtet, die Identität von Verlobten, die ihren rechtmässigen Aufenthalt nicht nachweisen können, der zuständigen Behörde zu melden. Entsprechende Regelungen sind auch für das Partnerschaftsgesetz vorgesehen. Auf Anregung von mehreren Kantonen im Vernehmlassungsverfahren hat dann die nationalrätliche Kommission die Vorlage noch ergänzt, indem den Zivilstandsbehörden Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) gewährt werden soll. Im besagten Vernehmlassungsverfahren der SPK-NR sprachen sich 21 Kantone für die Vorlage aus, ausserdem fünf Parteien - darunter die CVP, die FDP und die SVP -, ebenso die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen (KAZ) wie auch der Schweizerische Verband für das Zivilstandswesen und der Schweizerische Gemeindeverband.

Auch der Bundesrat hat sich voll und ganz hinter die Vorlage gestellt. In seiner Stellungnahme vom 14. März des letzten [PAGE 300] Jahres hält er wortwörtlich fest, "... dass die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt sind. Einerseits wird durch sie die heute unterschiedliche Praxis der Kantone und Zivilstandsämter vereinheitlicht. Andererseits verbessern die Vorschläge die Kohärenz staatlichen Handelns der Behörden, welche mit dem Vollzug der ausländerrechtlichen Vorschriften betraut sind ..." (BBl 2008 2482) Es ist also eine Vorlage, die ganz entschieden die Rechtssicherheit erhöht. Zudem hält der Bundesrat fest, dass die Vorlage verfassungskonform ist und in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Es wird somit in keiner Art und Weise, wie es von den Gegnern der Vorlage ins Feld geführt wird, das verfassungsmässig garantierte Recht auf Ehe und Familie oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre infrage gestellt. Denn es wird in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob im Ehevorbereitungsverfahren oder in jenem für eine eingetragene Partnerschaft ein rechtmässiger oder ein rechtswidriger Aufenthalt in unserem Land von Personen, die nicht Schweizer Bürger sind, vorliegt. Mit der neuen Regelung soll somit verhindert werden, dass insbesondere rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende sowie illegal anwesende ausländische Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen müssten, sich durch ein Ehevorbereitungsverfahren der Ausreise entziehen können.

An dieser Stelle hätte ich nun mein Votum als Kommissionssprecher mit der Bitte an Sie abschliessen können, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, hätten wir nicht am 16. März dieses Jahres, also vor etwa zehn Wochen, ein Schreiben der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) erhalten. Es war unterzeichnet von meinem geschätzten langjährigen Nationalratskollegen Francis Matthey, der es mir hoffentlich nicht übelnimmt, dass ich seiner Kommission heute - ich sage es deutsch und deutlich - an den Karren fahren muss. Aber so geht es wirklich nicht, Frau Bundesrätin. Es handelt sich hier um eine ausserparlamentarische Kommission, die vom Bundesrat zu seiner Beratung, zur Beratung des Bundesrates, eingesetzt worden ist. Lassen Sie sich also bitte von dieser Kommission beraten, aber untersagen Sie dieser Kommission, sich über ihren Grundauftrag hinaus direkt ans Parlament zu wenden!

Die EKM beklagt sich, vom Nationalrat vor zwei Jahren nicht in die Vernehmlassung einbezogen worden zu sein. Deshalb wollte sie bei uns nachholen, was ihr angeblich verweigert worden ist. Und obwohl sie Ihr Beratungsorgan ist, Frau Bundesrätin, kommt sie zu einer total anderen Beurteilung, als sie uns vom Bundesrat mit seiner Stellungnahme aus dem Vorjahr kundgetan worden ist. Im Schreiben der EKM ist effektiv die Rede von der "Diskriminierung einer ohnehin schon vulnerablen Bevölkerungsgruppe", es wird behauptet, die Vorlage führe "praktisch zu einem Eheverbot einer ganzen Bevölkerungsgruppe", das Recht auf Eheschliessung würde "förmlich ausgehebelt". Frau Bundesrätin, was hat sich denn der Bundesrat da für ein Beratergremium zugelegt, das er mit Steuergeldern bezahlt? Oder haben Sie Verständnis dafür, dass sich Ihr Beratergremium ein Jahr nach dem Erlass Ihrer bundesrätlichen Stellungnahme hinter dem Rücken des Bundesrates fundamental querstellt? Ich habe mir dann eine Liste der Mitglieder dieser Kommission für Migrationsfragen beschafft und daraus ersehen, dass hier mit dem Segen des Bundesrates eine Gruppe am Werk ist, die alles andere als die Pluralität des Schweizervolkes widerspiegelt.

Damit nun definitiv die Bitte der Kommissionsmehrheit: Stimmen Sie dieser Vorlage zu, und helfen Sie damit, jenen Scheinehen einen Riegel vorzuschieben, die hauptsächlich deshalb geschlossen werden, um sich einer Ausreise aus unserem Land entziehen zu können.