Berset Alain · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-25
Wortprotokoll
Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich statte Ihnen heute gleichsam meinen Antrittsbesuch ab und möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit zunächst für die Wahl zum Präsidenten des Bundesgerichtes im letzten Dezember danken. Ich habe seither wiederholt betont, dass ich mich für ein Bundesgericht einsetzen will, das einerseits seine ihm von der Verfassung zugeordneten Aufgaben vollumfänglich und verantwortungsbewusst wahrnimmt, das aber andererseits - und das ist ebenso wichtig - die verfassungsmässigen Aufgaben der anderen Verfassungsorgane, insbesondere des Parlamentes, beachtet und respektiert. Wir wollen Ihnen ohne Verfassungsauftrag nicht in die Gesetzgebung hineinreden, und wir gehen davon aus, dass Sie nicht unsere Urteile machen wollen.
Dabei gibt es natürlich Schnittstellen. So gehört die Oberaufsicht über die Justiz insgesamt zu Ihren verfassungsmässigen Aufgaben, und das ist richtig so. Wir unterstützen das, und ich freue mich, heute in Ihrem Rat den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes, der auch denjenigen des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes umfasst, vertreten zu dürfen. Herr Ständerat Stadler hat Ihnen soeben die Genehmigung des Geschäftsberichtes beantragt. Ich danke der Geschäftsprüfungskommission für die einlässliche und kompetente Prüfung unseres Geschäftsberichtes und bin mit den Ausführungen von Herrn Ständerat Stadler einverstanden, und zwar in jedem einzelnen Punkt.
Ich möchte aus meiner Sicht drei Punkte hervorheben, und zwar erstens zur Geschäftslast, zweitens zur Aufsicht und Oberaufsicht, die soeben besprochen wurden, und drittens [PAGE 290] zur Begriffsverwirrung, auf die Herr Ständerat Stadler ebenfalls bereits hingewiesen hat.
1. Zur Geschäftslast und zur Fallerledigung: Alle drei eidgenössischen Gerichte sind meines Erachtens insgesamt gut unterwegs. Das ist im Grunde genommen das Wesentlichste. Die Geschäftslast am Bundesgericht ist im vergangenen Jahr insgesamt unverändert hoch geblieben. Das Bundesgericht hält mit den Eingängen aber Schritt und kann die Fälle im Grossen und Ganzen zeit- und sachgerecht erledigen. Gelegentlich fehlt uns allerdings die Zeit, um Grundsatzfälle in der gewünschten Tiefe behandeln zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat von seinen Vorgängerorganisationen ziemliche Rückstände übernehmen müssen. Es konnten aber im vergangenen Jahr mehr Fälle erledigt werden, als eingingen, sodass dieses Gericht bereits ein gewisses Mass an Rückständen abbauen konnte. Das Bundesstrafgericht ist das einzige der drei Gerichte, das mit den Eingängen nicht ganz Schritt halten konnte. Das Parlament hat deshalb die Richterzahl angehoben. Dies sollte die nötige Entlastung bringen.
2. Zur Aufsicht und zur Oberaufsicht, welche bereits besprochen worden sind: Mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz hat das Parlament vor zwei Jahren dem Bundesgericht die Aufsicht über die beiden erstinstanzlichen Gerichte übertragen. Alle Beteiligten, sowohl die Beaufsichtigten als auch die Aufsichtsbehörde und die Oberaufsichtsbehörde, haben sich in der ersten Zeit schwergetan mit dem Finden ihrer Rolle, was zu Reibungsverlusten führte. Es gibt deshalb eine politische Tendenz - Herr Ständerat Schweiger hat darauf hingewiesen -, die Aufsicht durch das Bundesgericht wieder abzuschaffen und alle eidgenössischen Gerichte direkt dem Parlament zu unterstellen. Angesichts der Schwierigkeiten, die wir in den ersten beiden Jahren mit der Aufsicht hatten, verstehe ich diese Haltung. Wir haben aber alle inzwischen dazugelernt oder sind daran dazuzulernen. Ich stelle fest, dass die Reibungsverluste abnehmen. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes hat zu dieser Frage eine Klausur durchgeführt und ist zum Schluss gekommen, dass die administrative Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte und die Oberaufsicht des Parlamentes über die Justiz insgesamt aus staatspolitischen Gründen richtig sind. Es ist nach unserer Auffassung richtig, die Probleme und die Interessen der Justiz zunächst justizintern beim Bundesgericht zu bündeln.
Man muss sehen: Die eidgenössische Justiz weist heute mehr als 110 Richter auf, die pro Jahr mehr als 17 000 Urteile produzieren. Bei diesen Zahlen gibt es immer irgendwo Probleme, die aufsichtsrechtlich relevant sein können. Das Parlament hat nach Auffassung des Bundesgerichtes Wichtigeres und insbesondere seiner Rolle Adäquateres zu tun, als sich um all diese Probleme zu kümmern.
Wir haben immer wieder Aufsichtsbeschwerden, die wir zu behandeln haben. Nach Ansicht des Bundesgerichtes, darauf hat auch Herr Ständerat Stadler hingewiesen, sollten wir nicht bereits heute aufgeben, sondern dem vom Parlament eingeführten System von Aufsicht und Oberaufsicht eine echte Bewährungschance einräumen. Was insbesondere das Problem der sieben Kommissionen anbelangt, die sich mit dem Bundesgericht befassen, kann ich nur feststellen, dass dies den Verkehr zwischen dem Parlament und dem Bundesgericht natürlich nicht vereinfacht, es aber nicht Aufgabe des Bundesgerichtes ist, hierzu Wünsche anzubringen. Sie organisieren sich selbst, wir nehmen entgegen, wie Sie die Oberaufsicht gestalten.
3. Wegen der sehr ähnlichen Namen - auch darauf hat Herr Ständerat Stadler hingewiesen - werden Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht immer häufiger verwechselt, was in der Presse bereits wiederholt als "ärgerlich" gerügt wurde. Ich bin der Meinung, dass dies zwar nicht weltbewegend sei, aber die Bürgerinnen und Bürger haben doch auch Anspruch auf einigermassen klare Verhältnisse in der Justiz. Der Zeitpunkt für eine Klärung wäre im Rahmen der Behandlung des Strafbehördenorganisationsgesetzes an sich günstig; auch dazu hat Herr Ständerat Stadler das Erforderliche gesagt.
So weit meine Bemerkungen. Es bleibt mir, Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Engagement zugunsten der Justiz bestens zu danken.
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Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2008
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2008
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Detailberatung - Discussion par article
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Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf GPK-NR/SR
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Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet CdG-CN/CE
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Angenommen - Adopté
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Le président (Berset Alain, président): Selon l'article 74 alinéa 4 de la loi sur le Parlement, il n'y a pas de vote sur l'ensemble.