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Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27

Wortprotokoll

Es ist wichtig, dass die Schweiz in Übereinstimmung mit diversen anderen Staaten, die über renommierte internationale Finanzplätze verfügen, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufgehoben hat und in einem beschränkten Rahmen und unter klaren Voraussetzungen Amtshilfe bei groben Steuerdelikten leistet. Ich sage das bewusst auch aus der Warte meiner eigenen Partei, wo man gelegentlich die Dinge anders sieht. So will es ja auch der Dachverband der Schweizer Banken: Ausländische Steuerdelinquenten sollen nicht uneingeschränkt von jenen Errungenschaften profitieren können, die das Schweizervolk für sich selber erkämpft hat, nämlich den Schutz der Privatsphäre in Vermögens- und Steuerangelegenheiten gegenüber dem Staat. Das Bankkundengeheimnis für Inländer bleibt, wie es ist und wie es sich bewährt hat.

Bei Doppelbesteuerungsabkommen mit OECD-Staaten hingegen soll künftig nach dem OECD-Musterabkommen vorgegangen werden, also mit Informationsaustausch bei konkreter und begründeter Anfrage sowie mit der Möglichkeit eines Rekurses ans Bundesverwaltungsgericht. Im Verhältnis zu Nicht-OECD-Ländern bedarf es einer Regelung analog zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens nicht - jedenfalls nicht ohne Not -, und deshalb sollten wir anderslautende Anträge, wie sie uns heute bezüglich der Nicht-OECD-Staaten Bangladesch und Ghana noch vorliegen werden, ablehnen.

Ich begrüsse es hingegen, dass der Bundesrat bereits öffentlich kundgetan hat, noch in diesem Jahr ein Dutzend Doppelbesteuerungsabkommen mit OECD-Mitgliedern nach neuem Muster abzuschliessen. Dabei sollte aber, Herr Bundespräsident, letztlich auch der Souverän mit einbezogen werden, und zwar in Form des fakultativen Referendums, und dieses soll nicht nur beim ersten Doppelbesteuerungsabkommen mit Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gewährt werden, sondern grundsätzlich immer. Sollte nämlich ein Staat wie Japan oder Dänemark als Erster an der Reihe sein, Staaten, zu denen wir ein völlig unbelastetes bilaterales Verhältnis haben, dann ist es eben etwas anderes, als mit Ländern wie den USA, Deutschland oder Frankreich zu verhandeln. Es geht in einem Doppelbesteuerungsabkommen ja nicht nur um Artikel 26, sondern auch um andere Rechte und Pflichten und Gegenseitigkeiten. Da haben wir mit Ländern, die uns chronisch anschwärzen, vermutlich andere Rechnungen zu machen als mit Japan oder Dänemark.

Mit Deutschland, unserem wichtigsten Partner bei den Doppelbesteuerungsabkommen, gehört zu diesen gegenseitig offenen Fragen beispielsweise die Besteuerung der in der Schweiz wohnhaften Piloten der Swiss Airlines wie auch der Lufthansa, oder es gehört die Besteuerung der in der Schweiz tätigen deutschen Ärzte dazu. Es freut mich aber, dass die Verhandlungen mit Deutschland nun in einer gelösteren Atmosphäre erfolgen werden. Ich finde diese Feststellung auch in einer Medienmitteilung bestätigt, die eben von der Deutsch-Schweizerischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden ist. Darin wird festgehalten, dass der Streit um Steueroasen und Äusserungen von Bundesfinanzminister Steinbrück beigelegt ist und dass wieder ein harmonisches Klima in Bezug auf die bevorstehende Aushandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vorherrsche. Völlig deckungsgleich zwischen schweizerischen und deutschen Bundesparlamentariern ist man auch in der Frage - sie spielt ja auch heute mit hinein -, ob ein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten durch die EU-Kommission in Brüssel ausgehandelt werden solle. Das komme überhaupt nicht infrage, so der Tenor in Berlin; diese Kompetenz werde der Deutsche Bundestag mit Sicherheit nicht an Brüssel abtreten.

Nun hoffe ich, Herr Bundesrat, Sie können uns bestätigen, dass heuer noch zwölf Doppelbesteuerungsabkommen mit OECD-Staaten zustande kommen. Das wäre gut für unsere Wirtschaft, für unser Land und für unser Renommee in der ganzen Welt.