Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Im Departement des Innern werden etwa 30 Prozent der gesamten Bundesausgaben getätigt; im letzten Jahr waren es 328 Millionen Franken oder 1,6 Prozent weniger als budgetiert. Für das Personal sind es 1,4 Prozent, für Sachausgaben 1 Prozent und für Investitionen 0,5 Prozent; das heisst, 97 Prozent in diesem Departement sind Transferausgaben, oder, etwas volkstümlich gesagt: Wenig Leute geben sehr viel Geld aus. Das Generalsekretariat hat uns glaubhaft machen können, dass das Kostenbewusstsein und auch die Zahl der Kontrollen in den letzten zwei bis drei Jahren zugenommen haben. Fast alle Positionen liegen innerhalb des Budgets.
Ein paar Detailbemerkungen: Das Bundesamt für Gesundheit verzeichnet Ausgaben von 2,8 Milliarden. Prämienverbilligungen machen davon 1,8 Milliarden Schweizerfranken aus. Das ist der grösste Betrag. Hier ein persönlicher Hinweis: Bereits in fünf Kantonen erhalten mehr als 50 Prozent der Haushaltungen Prämienverbilligungen. Das macht mindestens mir einige Sorgen.
Pandemievorsorge: Nachdem in den Vorjahren grosse Mengen an Impfstoffen angeschafft wurden, waren es 2008 noch Käufe für gut 22 Millionen Franken. Zur Wirksamkeit hat man uns gesagt, dass die Impfstoffe jährlich von Swissmedic überprüft würden und dass der zweijährige Impfstoff noch voll wirksam sei. Man geht davon aus, dass die Impfstoffe fünf bis zehn Jahre wirksam sind. Allerdings muss man das immer wieder überprüfen.
Beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung wurden die Budgetkredite um 57 Millionen Franken unterschritten; 47 Millionen davon sind nicht oder noch nicht nötige Zahlungen an internationale Organisationen. Unerfreulich sind die Währungsverluste von 18 Millionen Franken bei den Beiträgen an die EU-Forschungsprogramme. Das hat man jetzt zwischen dem Finanzdepartement und dem EDI hälftig aufgeteilt, und die Finanzkontrolle ist dabei zu untersuchen, wer Schuld hat. Vermutlich hat es unter anderem an der Kommunikation gefehlt.
Die Kosten für die Reparatur der Schäden im Cern in Genf schätzt man auf 40 bis 60 Millionen Franken. Das bedingt aber auf absehbare Zeit keine zusätzlichen Beiträge. Es verzögern sich allerdings die wissenschaftlichen Arbeiten.
Beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie hat die Eidgenössische Finanzkontrolle eine Untersuchung durchgeführt und vier Hauptempfehlungen abgegeben. Der Bundesrat wünscht nun generell eine Reform. Meteo Schweiz hat die Aufgabe, bis Ende dieses Jahres Variantenvorschläge für eine Neuausrichtung zu machen.
Der grösste einzelne Ausgabenposten des Departementes und auch der Eidgenossenschaft betrifft das Bundesamt für Sozialversicherungen und dort die AHV, deren Kosten zusammen mit denjenigen der Ergänzungsleistungen 7,2 Milliarden Franken ausmachen. Im Zusammenhang mit der AHV haben wir zur Kenntnis genommen - das wurde gestern in diesem Rat auch angedeutet -, dass die Spielbankenabgabe zwar auf rund 450 Millionen Franken angewachsen ist, man jetzt aber davon ausgeht, dass die Einnahmen wegen Rauchverboten in Zukunft zurückgehen werden. Man weiss aus Erfahrungen in Frankreich und in Italien, dass weniger Leute in die Spielcasinos gehen, wenn sie nicht mehr rauchen dürfen. Es gibt weniger AHV-Gelder, man geht von einem Betrag von 20 bis 25 Millionen Franken aus. Bei den Ergänzungsleistungen hat man im Zusammenhang mit dem NFA festgestellt, dass die Budgetierung einige Schwierigkeiten bereitet, und man glaubt, dass mit zunehmender Erfahrung auch die Genauigkeit grösser werden wird.
Bei den IV-Renten ist die Zahl der Neurenten weiter zurückgegangen. Die Gesamtzahl der Renten hat sich stabilisiert, aber es ist offenbar schwierig, diesen Sockel, wie man das nennt, weiter zu bearbeiten. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das besagt, dass eine Rente, wenn sie einmal gesprochen worden ist, nicht mehr verändert werden kann, auch wenn es eine Rentenrevision gegeben hat. Man hofft nun auf neue Bundesgerichtsurteile.
Ein letztes Thema, das wir als übergreifendes Schwerpunktthema behandelt haben, ist der Bereich Beratungsaufwand und Honorare. Wir haben uns eine Liste von sämtlichen Beratungsaufträgen des Departementes geben lassen, die den Betrag von 20 000 Franken pro Jahr übersteigen. Beim BAG sind es 75 Aufträge im Gesamtwert von 6,7 Millionen Franken, beim BFS 50 Aufträge, beim Bundesamt für Sozialversicherungen 25 Aufträge usw. Wir konnten feststellen, dass aber wenige einzelne Aufträge den Betrag von 100 000 Franken übersteigen. Gemäss der Eidgenössischen Finanzkontrolle werden die Wettbewerbsbestimmungen im Grossen und Ganzen zwar eingehalten, aber es kommt leider immer wieder vor, dass bei der Vergabe von Aufträgen auch Regeln verletzt werden.
Vonseiten des Bundesrates wurde ausgeführt, dass man das Thema fest im Auge behalte und dass das Parlament, z. B. mit mehr als 400 Vorstössen in der Frühjahrssession, selbst viel Beratungsaufwand generiere, weil die Verwaltung das alles nicht mehr allein bewältigen könne. Das betrifft zwar vermutlich nicht in erster Linie den Ständerat. Aber es heisst auf Deutsch, wir könnten in diesem Bereich auch selbst etwas beim Sparen helfen, was ich persönlich sehr unterstütze.
Zu den Nachträgen - und damit bin ich am Schluss - gibt es keine Bemerkungen. Der Antrag lautet auf Zustimmung.
[VS]