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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Es stellen sich uns doch zwei Fragen. Die erste ist eine politische: Wollen wir den Abbau der kalten Progression und die neue Familienbesteuerung per Anfang nächsten Jahres in Kraft setzen? Setzen wir alles daran, ja oder nein? Die zweite ist die rechtliche oder institutionelle: Ist diese Sondersession mit dem Parlamentsgesetz vereinbar? Diese beiden Fragen können wir klar beantworten.

Zur ersten Frage: Frau Sommaruga hat klar dargelegt, dass das Inkrafttreten der Vorlagen zur Familienbesteuerung und auch zum Abbau der kalten Progression nur mit der Sondersession möglich ist und sonst nicht. Der Ablauf wurde klar dargelegt. Ohne geht es nicht. Es stellt sich aber die Frage, und die "NZZ" hat sie heute behandelt, ob diese Sondersession nicht etwa bloss ein Trick sei, um die Familienbesteuerung rechtzeitig in Kraft zu setzen, aber den Abbau der kalten Progression trotzdem auf die lange Bank zu schieben. Ich kann nicht für die ganze Kommission sprechen, aber ich kann für jene sprechen, die politisch gleich eingefärbt sind wie ich: Wir sind alle völlig überzeugt und bekennen das auch hier, dass wir beide Vorlagen per 1. Januar 2010 in Kraft setzen wollen.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe an beiden Vorlagen dasselbe Interesse, an der Familienbesteuerung, welche die Familien erheblich entlastet, und auch an der Inkraftsetzung des Abbaus der kalten Progression: Beide Vorlagen stärken die Familien und den Mittelstand. Beides ist in unserem Interesse, und Herr Schweiger hat eben dargelegt, dass sich beide Vorlagen bereits nächstes Jahr auf die Steuern auswirken. Nächstes Jahr, wenn wir die Steuererklärung 2010 fristgerecht abgeben, werden wir nämlich nach dieser Steuererklärung provisorisch veranlagt. Also zahlt sich die Revision bereits für die provisorische Steuer des Jahres 2010 aus.

Nun zur zweiten Frage, Frau Forster hat sie aufgeworfen: Ist diese Sondersession mit den Institutionen und dem Parlamentsgesetz vereinbar? Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes besagt, dass Sondersessionen zum Abbau der Geschäftslast beschlossen werden können. Halten wir uns vor Augen: Unter welcher Geschäftslast leiden wir jetzt? Allein in dieser Session hat das Büro drei Nachmittagssitzungen ansetzen müssen. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass wir in dieser Session alle traktandierten Geschäfte behandeln können. Schauen Sie nur die Traktandenliste von heute Nachmittag an: Wir sind noch nicht einmal in der Hälfte angelangt, wir haben noch zwei volle [PAGE 357] Seiten Traktanden mit gewichtigen Geschäften. Wir werden sie heute kaum zeitgerecht behandeln können. Wir leiden also unter der Geschäftslast. Es ist absehbar, dass die Geschäftslast im Herbst dieselbe sein wird. Eine Sondersession ist da, um einen grösseren Stau zu verhindern. Ist nur ein Abbau im Nachhinein möglich, oder ist es nicht auch richtig, eine Sondersession anzusetzen, um im Voraus die zeitgerechte Behandlung der Geschäfte sicherzustellen? Ich glaube, das Zweite ist ebenfalls von Artikel 2 Absatz 2 erfasst: die Verhinderung, dass die Milch übersiedet, das Fass überläuft.

Frau Forster hat gesagt, die Sondersession sei mit den Institutionen nicht vereinbar. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Vizepräsidentin, haben Sie gesagt, eine Sondersession des Parlamentes sei nicht dazu da, Verzögerungen des Bundesrates aufzufangen. Ich stelle die Gegenfrage: Sind wir da, um uns vom Bundesrat ausbremsen zu lassen? Ich meine, wir sind dazu da, das politisch zeitgerecht in Kraft zu setzen, was wir als nötig erachten. Es ist von unserer Kommissionspräsidentin, Frau Sommaruga, dargelegt worden, dass die Kommission den Tatbeweis erbracht hat und nach dem Sitzungsplan in der Lage sein wird, aller Voraussicht nach bis Ende Juni die Geschäfte für den Rat vorzuberaten.

Aus diesen Gründen, glaube ich, ist unsere Sondersession gerechtfertigt. Wenn ich die Wahl zwischen den beiden Anträgen habe, jenem, den Frau Sommaruga für die Kommission formuliert hat, und jenem von Herrn Schweiger, stelle ich fest, dass Herr Schweiger präziser zum Ausdruck bringt, was wir meinten, nämlich die gleichzeitige Behandlung der kalten Progression und der Familienbesteuerung. Daher gebe ich, auch wenn ich unserer Kommissionspräsidentin für die Formulierung danke, in der Abstimmung dem Antrag Schweiger den Vorzug. Er ist noch klarer als jener der Kommissionspräsidentin.