Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ich muss vielleicht, damit das geklärt ist, zuerst kurz eine Korrektur anbringen: Herr Kollege Brändli, Ihr Antrag ist, wie ich den Unterlagen entnehme, ein Rückweisungsantrag und kein Ordnungsantrag.
Die Motion, die Ihnen heute vorliegt, wurde im Nationalrat mit 104 zu 81 Stimmen angenommen. Sie war von der WAK-NR eingebracht worden. Die Motion ist Ausdruck einer tiefen Beunruhigung über die Entwicklungen auf dem internationalen Finanzmarkt und die Auswirkungen auf die schweizerischen Finanzinstitute. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, die zur Stabilisierung des Schweizer Finanzplatzes beitragen können. Insbesondere soll die Krisenanfälligkeit der Grossbanken reduziert werden, da diese, wenn sie in Schieflage geraten, aufgrund ihrer Grösse und Bedeutung die gesamte Volkswirtschaft destabilisieren können, was sich ja nun in ziemlich dramatischem Ausmass bewahrheitet. Auch dass der Staat in Geiselhaft gerät, weil er ein Finanzinstitut unter keinen Umständen fallenlassen kann, und dass ihm daraus hohe Kosten erwachsen, soll mit dieser Motion wenn immer möglich verhindert werden.
Auch Ihre Kommission ist der Meinung, dass das massive finanzielle Engagement des Bundes bei der UBS nicht ohne Konsequenzen bleiben darf. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält aber einige der vom Nationalrat vorgesehenen Massnahmen nicht unbedingt für geeignet und lehnt deshalb drei der fünf Forderungen ab. So hat es Ihre Kommission mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt, vom Bundesrat prüfen zu lassen, ob mit einer Trennung verschiedener Bankaktivitäten das Klumpenrisiko der Grossbanken verringert werden könne. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine solche Trennung als unzulässigen Eingriff in die wirtschaftliche Autonomie; vor allem aber bezweifelt sie, dass eine juristische Konstruktion gefunden werden könnte, die einen Rückgriff auf andere Konzerneinheiten tatsächlich verunmöglichen würde. Ebenfalls mit 7 zu 5 Stimmen spricht sich Ihre WAK gegen das Einfrieren der variablen Lohnanteile auf Sperrkonti aus. Die Kommission ist der Meinung, es genüge, wenn die Finma ihre bereits bestehenden Kontroll- und Weisungsbefugnisse in Bezug auf die Salärstruktur von Banken voll ausschöpfe. Schliesslich erachtet die WAK eine Vertretung des Bundes im Verwaltungsrat der UBS als nicht opportun. Eine zu enge Verknüpfung von Bund und UBS sei zu vermeiden; dies befand Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zwei Ziffern aus der nationalrätlichen Motion empfiehlt Ihnen Ihre Kommission aber zur Annahme. Ihre Kommission möchte, wie auch der Nationalrat, den Bundesrat beauftragen, darauf hinzuwirken, dass für das oberste Management eine Salärstruktur analog derjenigen von bundesnahen Unternehmen eingeführt wird. Nachdem die UBS nur dank einer massiven Unterstützung mit Steuergeldern bestehen kann, soll sie nicht unbeschränkt hohe Löhne und Boni auszahlen können. Aus Respekt gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die die Unternehmensrisiken durch die staatlichen Stützungsmassnahmen letztlich zu tragen haben, braucht es hier eine gewisse Beschränkung. Die Kommission erachtet diesen Eingriff in die Lohnpolitik als angemessen, zumal dieser Eingriff ausschliesslich bei Firmen zum Tragen kommen soll, die Staatshilfe in Anspruch nehmen - etwas, das im Zusammenhang mit den Stützungsmassnahmen für Banken auch in anderen Ländern so gehandhabt wurde.
Der Bundesrat hatte im Rahmen des Stützungspakets selber ein Mitspracherecht in Sachen Boni ausgehandelt; dieses Mitspracherecht galt allerdings nur für das Jahr 2008. Im laufenden Geschäftsjahr hat der Bundesrat bzw. die Finma keine Möglichkeit mehr einzugreifen. Zwar wird im Rahmen von Investorengesprächen gemäss Aussagen des Bundesrates auch die Salärpolitik angesprochen, allerdings ohne dass der Bundesrat die Möglichkeit hätte, irgendwelche Vorgaben zu machen. Im laufenden Jahr sind die Saläre und die variablen Vergütungen der UBS also wieder reine Sache der Bank. Das gilt zum Beispiel auch für die Erhöhung der [PAGE 363] Fixlöhne der Investmentbanker um bis zu 50 Prozent, die sie bereits vorgenommen hat.
Der Bundesrat hat seinen Willen, bei der UBS bzw. bei staatlich gestützten Unternehmen die Salärpolitik nicht länger mitzubestimmen, auch damit begründet, dass bereits ein Auftrag an die Finma unterwegs sei. Die Finma wurde vom Bundesrat nämlich beauftragt, bis Ende Mai 2009 neue Weisungen zur Vergütungspolitik der Schweizer Banken, also der Schweizer Banken allgemein, zu veröffentlichen. Mit diesen Weisungen soll insbesondere sichergestellt werden, dass künftig nicht mehr unverhältnismässige Risiken eingegangen werden. Die Weisungen sollen ausserdem nicht nur für staatlich gestützte, sondern generell für Schweizer Banken gelten.
Am 6. März dieses Jahres schrieb der Bundesrat, dass die Finma ihre Vorstellungen im Mai 2009 präsentieren werde. Der Finanzkommission wurde am 6. Mai versichert, dass die Arbeiten planmässig voranschreiten würden. Sie entnehmen diese Angaben dem Bericht der Finanzkommission zur Motion, die gleich im Anschluss an diese Motion hier beraten werden wird. Wir haben heute den 27. Mai. Letzten Sonntag erfuhren wir aus den Sonntagsmedien, dass die Anhörungen nun nicht im Mai stattfinden werden, sondern im Juni. Unsere Kommission konnte bei ihrem Entscheid nicht wissen, dass der Bundesrat die in Aussicht gestellten Anhörungen nicht rechtzeitig durchführen würde. Sie ist aber unabhängig davon mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin zum Schluss gekommen, dass gewisse staatliche Vorgaben zur Salärpolitik bei Unternehmen, deren Schwierigkeiten nicht zuletzt auch auf genau deren Salärpolitik zurückzuführen sind, richtig und angemessen sind. Eigentlich teilt ja auch der Bundesrat diese Meinung, denn er schreibt in seiner Antwort in Bezug auf die Salärpolitik: "Die zweifellos notwendigen Vorgaben und Einschränkungen sind vielmehr situationsgerecht im Rahmen der Vereinbarung der Staatshilfe zu regeln." Genau das will auch Ihre Kommission. Da der Bundesrat seine Einflussnahme aber auf ein einziges Jahr und erst noch auf ein zurückliegendes beschränkt hat, kann dieses Manko mit dem Antrag der Kommission nun korrigiert werden.
Die zweite Ziffer, die Ihre Kommission zur Annahme empfehlen möchte, betrifft den Ausstieg des Bundes aus seinem Engagement bei der UBS. Der Bundesrat soll verbindlich aufgefordert werden, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern. Dagegen kann man ja fast nichts einwenden. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Ziffer ebenfalls anzunehmen.