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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Ich glaube, wenn wir diese AHV-Vorlage anschauen, müssen wir sicher auch die Volksentscheide, die in den letzten Jahren zur AHV ergangen sind, mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Wenn ich mich recht erinnere, war die einzige Revision, die wir wirklich gut geschafft haben, die 10. AHV-Revision, die 1997 in Kraft getreten ist. Wenn ich bei jener Revision anschaue, weshalb sie die Bevölkerung überzeugt hat, dann sehe ich, dass es deshalb gewesen ist, weil sie wichtige Schritte machte, auf die gesellschaftliche Entwicklung einging, aber auch ausgewogen war. Wir hatten auf der einen Seite die zivilstandsunabhängige Rente, wir hatten auf derselben Seite die Erziehungsgutschriften; auf der anderen Seite hatten wir die Anhebung des AHV-Alters der Frauen auf 64 Jahre. Das war damals auch sehr umstritten, aber insgesamt hat doch die Bevölkerung erkannt, dass sich die Politik hier Mühe gegeben hat, dass das AHV-System, das an sich gesund und gut ist, ein Rentensystem, um das uns viele andere Länder beneiden, wenn auch vielleicht in kleinen Schritten - das Maximum konnte nicht erreicht werden - der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst wurde.

Die Frage ist eigentlich für unsere Politikergeneration, die jetzt, seit dem Jahr 2000, aktiv ist, ob es uns auch gelingt, das Werk zu verbessern und weiter in die Zukunft zu führen. Es gibt Redner - ich habe das heute wieder gehört -, die uns grosse Schritte vorschlagen, die riesige Sprünge auf die eine oder andere Seite machen wollen, die die Abgaben bei der aktiven Bevölkerung in einem starken Umfang erhöhen wollen, die in einem grossen Umfang Leistungen aus- oder abbauen wollen. An solche Lösungen glaube ich bei der AHV nicht. Die AHV ist an sich gebaut, und sie ist gut gebaut; ich unterstütze absolut, was Frau Egerszegi und auch Kollege Gutzwiller gesagt haben. Was wir aber laufend machen müssen, ist, dieses Werk in auch kleinen Schritten der Zukunft anzupassen. Vor dieser Aufgabe stehen wir eigentlich heute. Die Frage an uns ist, ob wir uns dieser Aufgabe stellen oder - ich finde das etwas destruktiv - mit absoluten Forderungen wieder ein Scheitern herbeiführen, indem wir einfach sagen: Wir haben Recht, es muss in diese Richtung gehen oder in die andere Richtung, alles andere lehnen wir ab.

Die AHV ist ein Kompromisswerk. Der Grundkompromiss, der diesem Werk zugrunde liegt, ist der Kompromiss zwischen den Generationen. Das ist der Generationenvertrag, wir haben ja das Umlageverfahren. Die aktive Generation ist bereit, von ihrem laufenden Arbeitseinkommen abzugeben, damit die Rentnergeneration ihre Renten erhalten kann - aber natürlich in der Erwartung, dass sie selbst, wenn sie einmal ins Rentenalter kommt, auch wieder eine junge Generation hat, die bereit ist, dieses Umlageverfahren weiterzufinanzieren. Es ist daher ganz wichtig, finde ich, dass wir die Erwartungen der jungen Generation nicht enttäuschen, dass sie, wenn sie einmal ins Rentenalter kommt, einen Rentenanspruch geltend machen kann. Daher müssen wir sehr gut aufpassen, insbesondere beim Ausbau, dass wir das Werk nicht überstrapazieren und eigentlich dann der jungen Generation die Hoffnung nehmen, dass sie auch einmal diese Ansprüche stellen kann. Wenn ihr diese Erwartung genommen wird, verstehe ich auch, wenn ihre Bereitschaft sinkt, im Umlageverfahren zu diesem Werk beizutragen. Also ist alles, was hier grosse Leistungsverschiebungen und grosse Schritte verlangt, auch jetzt heute in diesem Saal, nach meiner Meinung fehl am Platz. Wir müssen das Werk sorgfältig und in kleineren Schritten anpassen.

Die drei Schritte, die heute vorgesehen sind, kann ich eigentlich gut in Bezug setzen zu dem, was wir 1997 erfolgreich gemacht haben. Wir erhöhen das Rentenalter der Frauen wieder um ein Jahr, machen aber auf der anderen Seite auch den früheren Rentenbezug möglich für Personen - das sehen wir in der Statistik ganz genau -, die heute, bei den heutigen Umständen, die Chance nicht haben, das zu erreichen, weil ihre BVG-Situation zu schlecht ist. Ich finde, es ist nicht richtig, wenn wir in unserer Bevölkerung eine ganze Einkommensgruppe haben, die von diesem vorzeitigen Rentenbezug eigentlich grundsätzlich ausgeschlossen ist, und Personen mit höheren Einkommen diese Möglichkeit, wie wir es auch erleben, in Anspruch nehmen können, weil sie eben beim BVG viel besser gestellt sind. Hier braucht es einen gewissen Ausgleich; der sollte mit dieser Revision geschaffen werden. Es braucht aber Augenmass; es geht nicht um übertriebene Dinge, sondern um eine Lösung, die einen wichtigen Schritt darstellt, aber nicht Ausgaben auslöst, die im Umlageverfahren nicht mehr zu finanzieren sind.

Ich finde weiter, die dritte Position, die in dieser Vorlage vorkommt und wichtig ist - die Frage, wie die Renten angepasst werden -, ist eine Frage des Generationenvertrags. Das heisst: Die Rentenanpassung kann besser sein, wenn die Wirtschaft gut läuft, wenn die Löhne steigen; dann sind Möglichkeiten, wie wir sie heute haben, gegeben. Wenn die Voraussetzungen aber nicht erfüllt sind, muss man auch bei den Anpassungsmechanismen vorsichtiger sein und etwas zurückgehen. Genau das ist der Vorschlag, nichts anderes. Wir wollen ja die Renten anpassen, wenn die Wirtschaftsentwicklung, die Lohnentwicklung, gut läuft. Wir müssen aber auch einen Mechanismus haben, um das Gleichgewicht zwischen den Generationen zu halten, falls die Einkommen der aktiven Bevölkerung nicht mehr steigen, sondern stagnieren oder vielleicht sogar zurückgehen - was ich zwar sicher nicht erwarte, aber es kann solche Jahre geben. Diese Vorlage enthält also eine Lösung, die diesen Veränderungen Rechnung trägt.

Ich finde, dass die Kommission Ihnen ein ausgewogenes Paket vorlegt. Es verdient die Zustimmung in diesem Rat. Ich bitte Sie, dem Paket zuzustimmen.