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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Ich spreche insbesondere zu den beiden Voten Gutzwiller und Kuprecht, mache aber noch eine Vorbemerkung zur Minderheit I (Maury Pasquier): Sehen Sie, der Unterschied zur Minderheit II (Kuprecht) liegt im Wesentlichen im massiv höheren Betrag. Dort kommt die Frage, was wir uns leisten können. Selbstverständlich ist ein höherer Betrag immer schön für jene, welche die Mittel erhalten, aber er belastet meines Erachtens dann die Kasse eben unverhältnismässig und sehr hoch.

Nun aber zu den beiden Votanten, die zum Antrag der Minderheit II gesprochen haben: Selbstverständlich - ich beginne auch mit der Giesskanne - können nach diesem Modell der Mehrheit bis zu einem definierten Einkommen alle in den Genuss der Regelung kommen, und das bedeutet eine relativ breite Verteilung. Das ist so. Aber das entspricht auch dem Versicherungscharakter der AHV. Das ist eben auch generell in der AHV so. Man kann immer sagen, die kleinen Renten genügen nicht, aber es erhalten sie eben alle. Das ist auch Giesskanne, wenn Sie so wollen. Und Sie müssen diesen Kürzungsausgleich ins Verhältnis zur Rentenhöhe setzen, und die Rentenhöhe ist bei den Minimalrenten auch nicht gerade gewaltig. Das muss man hier sehen.

Umgekehrt hat natürlich diese breite Verteilung daneben auch ein Plus, nämlich die Einfachheit der Handhabung. Das ist eine sehr einfache Lösung. Da haben Sie keine grossen Probleme. Wenn Sie eine gezielte Lösung suchen, werden Sie sofort einen viel höheren Verwaltungsaufwand haben. Das muss man hier einander auch gegenüberstellen.

Niemand hat im Übrigen etwas zur Beitragsdauer gesagt. Wir haben eine Beitragsdauer von 30 Jahren definiert. Das gibt auch wieder eine gewisse Zentrierung der Mittel und spricht gegen die Giesskanne. Das Argument haben wir gesehen, wir haben in diese Richtung Lösungen gesucht, die dem entgegenstehen.

Das Votum von Herrn Kuprecht hat mich etwas eigenartig berührt, weil er immer wieder Hinweise auf die Finanzierung der AHV gemacht hat. Der Kürzungsausgleich nach dem Antrag der Mehrheit wird aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert. Mit anderen Worten: Er belastet die AHV eben nicht. Das ist separat, und das ist so gewollt; dies insbesondere noch aus einem anderen Grund: Der Kürzungsausgleich soll klarerweise, deklarierterweise nicht exportiert werden. Wir wollen hier keinen Export. Das geht insbesondere auch deshalb, weil der Kürzungsausgleich eben nicht wie die normale Rente erworben wird. Wenn es eine Normalrente wäre, wäre es nachher im Verhältnis zu den EU-Regeln usw. schwierig, das durchzuziehen, sodass kein Export stattfindet. Aber er wird durch die allgemeinen Mittel des Bundes finanziert. Es kostet den Bund etwas. Das beschäftigt mich als Mitglied der Finanzkommission zweifellos. Aber der Export wird ausgeschlossen.

Ich meine, dass das hier ein klares Anliegen ist. Finanziell müssen wir natürlich die Übung unter dem Strich anschauen. Wenn wir sie unter dem Strich anschauen, darauf ist jetzt mehrfach hingewiesen worden, sehen wir, dass rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr für die Finanzierung insgesamt - Bund hier und da AHV - übrig bleibt. Es geht uns mit dem Antrag der Mehrheit gerade darum, diesen Mehrbetrag zu sichern.

Ich bitte um Zustimmung zur Mehrheit.

Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-06-03 | Lexipedia | Lexipedia