Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03
Wortprotokoll
Das ist wahrscheinlich einer der entscheidenden Artikel in diesem Gesetz. Wir haben ja bereits einleitend darüber gesprochen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. Februar dieses Jahres das Modell mit privilegiertem Rentenvorbezug verabschiedet, das während zehn Jahren einen Rentenvorbezug ermöglicht, der kleine und mittlere Einkommen begünstigt. Bis zu einem massgebenden Einkommen von 34 200 Franken werden die Renten um einen minimalen Kürzungssatz gekürzt. Ab einem massgebenden Einkommen von 82 080 Franken kommt der versicherungstechnische Kürzungssatz zur Anwendung. Dazwischen nimmt der Kürzungssatz mit zunehmendem Einkommen linear zu.
Vielleicht noch einige Zahlen zu diesem Modell: Bei einem Rentenvorbezug ab dem Alter 62 beträgt der Kürzungssatz zwischen 6 und 14,4 Prozent. Für Frauen mit Jahrgang 1951 bis 1955 werden die Renten dann höchstens um 13 Prozent gekürzt. Bei einem Rentenvorbezug ab dem Alter 63, das ist ein Vorbezug von zwei Jahren, liegen die Kürzungssätze dazwischen, das heisst im Normalfall zwischen 4,2 und 10 Prozent. Und bei einem Rentenvorbezug um ein Jahr liegt der Kürzungssatz zwischen 2,3 und 5,5 Prozent.
Noch kurz zu Männern und Frauen: Männer mit Jahrgang 1947 bis 1958 könnten gemäss dieser Lösung ab 2011 von der reduzierten Kürzung Gebrauch machen. Vor 2011 ist der Rentenvorbezug erst ab dem Alter 63 und mit versicherungstechnischer Kürzung möglich. Ab Jahrgang 1959 ist ein Vorbezug von drei ganzen Jahresrenten möglich, jedoch nur mit versicherungstechnischer Kürzung. Bei den Frauen ist es etwas komplizierter. Frauen mit Jahrgang 1946 und 1947 profitieren noch von der reduzierten Kürzung gemäss Übergangsbestimmung zur 10. AHV-Revision. Frauen mit Jahrgang 1948 bis 1950 können ab 2011 mit dem Inkrafttreten der Revision von der reduzierten Kürzung Gebrauch machen und erreichen dann mit 64 Jahren das ordentliche Rentenalter. Für Frauen mit Jahrgang 1951 bis 1955 beträgt der Kürzungssatz für das letzte Vorbezugsjahr gemäss den Übergangsbestimmungen höchstens 3,4 Prozent. Frauen mit Jahrgang 1956 bis 1958 mit einem massgebenden Einkommen unter diesen 82 080 Franken schlussendlich erhalten dann den reduzierten Kürzungssatz. Gleich wie bei den Männern kommt ab Jahrgang 1959 die versicherungstechnische Kürzung zur Anwendung. Zahlenmässig: Die Kosten werden auf 400 Millionen Franken geschätzt, davon 300 Millionen für die Frauen. Das ist vielleicht einmal zu sagen.
Einige technische Ergänzungen: Da die Rentenaltererhöhung erst im Jahr 2015 in Kraft tritt, fallen zwischen 2011 und 2014 für den Rentenvorbezug Mehrkosten an, denen keine Einsparungen wegen der Rentenaltererhöhung gegenüberstehen. Noch einmal: Es ist eine Übergangslösung, beschränkt auf zehn Jahre. Wir haben ebenfalls dafürgehalten, dass diese nicht exportierbar sei. Wir müssen diese Frage jetzt einmal besprechen. Wir haben in der Kommissionsmehrheit die Gesamtüberlegung gemacht, dass hier immerhin in den nächsten Jahren, das heisst von 2011 bis 2020, doch 9,4 Milliarden Franken Mehreinnahmen resultieren, das heisst, wenn diese Revision durchgeht, wenn das Rentenalter erhöht werden kann. Für diese befristete Lösung würden rund 4 Milliarden eingesetzt, das heisst, es bleibt eine Verbesserung von 5 Milliarden Franken. Das war die Überlegung der Mehrheit; damit will ich sagen: Wenn man nur mit einer Rentenaltererhöhung der Frauen in eine Volksabstimmung gehen will, ist die Ausgangslage wahrscheinlich sehr viel schlechter.
Wie gesagt ist unsere Lösung auf zehn Jahre beschränkt, es gibt keine Exportierbarkeit, und sie ist auch zahlenmässig beschränkt. Das sind die Überlegungen der Mehrheit, die wie gesagt auch die Abstimmung über die Erhöhung des Rentenalters beeinflusst haben.