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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Pro und Kontra sind jetzt erschöpfend ausgetauscht worden - auch das letzte Mal in diesem Rat und zweimal in der Kommission. Trotzdem melde ich mich noch einmal, weil es mir tatsächlich um den einen Punkt geht, Herr Schiesser, nämlich um die Frage des Präjudizes.

"Auffällig häufige flammende Bekenntnisse" haben Sie hier festgestellt, die stutzig machen sollten. Das ist kein Wunder: Uns sind in der Frage des Präjudizes Milliardenausfälle angedroht worden. Deshalb hat diese Frage, meine ich, durchaus Gewicht.

Es geht heute eben tatsächlich nicht um eine Regelung für ewige Zeiten, um künftige Anhebungen der Mehrwertsteuersätze für die Bedürfnisse der AHV/IV, sondern klar nur um die Änderung des Bundesbeschlusses von 1998. Es geht, mit anderen Worten, nicht um Milliarden künftiger Ausfälle für die Bundeskasse, sondern konkret um die 400 Millionen Franken, die jetzt insgesamt in die AHV fliessen sollen; in die AHV, die ja zurzeit unwidersprochen - ich habe nichts anderes gehört - darauf angewiesen ist.

Unser heutiger Entscheid hat tatsächlich keine präjudizielle Wirkung - weder in die eine noch in die andere Richtung, Herr Schiesser. Ihr Votum würde zementieren - in die eine Richtung.

Ich meine: Unser Entscheid präjudiziert weder so noch so. Wenn also wieder eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für die AHV notwendig wird, und das ist ja im Rahmen der 11. AHV-Revision bereits angemeldet, werden wir uns wieder äussern können oder aller Voraussicht nach äussern müssen.

Noch einmal: So oder so, es ist für mich nicht ausgewiesen, dass die Bundeskasse dannzumal - quasi automatisch und für ewige Zeiten - zwingend auf die Mehreinnahmen angewiesen sein wird. Nicht zu übersehen ist ja, dass die demographische Entwicklung finanziell durchaus unterschiedliche Folgen haben kann. Die Altersklasse - wenn ich so sagen darf - ist ja beispielsweise steuerlich gesehen durchaus interessant, insbesondere unter dem Aspekt "Vermögen" betrachtet.

Diese Fragen sind dann also wieder zu diskutieren. Falls eine Anhebung der Mehrwertsteuer im Rahmen der AHV dannzumal auch teilweise der Bundeskasse zugute kommen soll - davon gehe ich zurzeit durchaus auch aus -, werden vom System her konsequenterweise wohl auch die Kantone mit einzuschliessen sein. Ob der neue Finanzausgleich dann wirklich greift, werden wir sehen. Es sind insbesondere klar erkennbare Aussagen für unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu machen; dies aber ist im vorliegenden Fall nicht geschehen - ich möchte nicht noch einmal alles aufrollen -; dass dies aber nicht geschehen ist, ist für mich der springende Punkt.

Deshalb ist, so meine ich, dem Beschluss der deutlichen Mehrheit des Nationalrates zuzustimmen.[PAGE 894]

Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-12-12 | Lexipedia | Lexipedia