Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
Das Votum von Kollege Stadler hat mich herausgefordert. Es ist mir gleich gegangen wie Frau Fetz. Frau Fetz hat sehr Wesentliches, sehr Wichtiges gesagt. Ich bin der Meinung, Herr Stadler hat in Bezug auf die Kulturpolitik und unsere kulturpolitischen Aufgaben hier einen Misston hineingebracht, der so nicht stehengelassen werden darf.
Ich glaube nicht, dass es uns an kulturpolitischem Engagement fehlt und am Willen, uns mit kulturpolitischen Fragen auseinanderzusetzen. Herr Stadler, die Politik ist nicht berufen, Kultur zu machen. Unsere Aufgabe besteht darin, für die Kulturschaffenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe. Das haben wir getan.
Ich möchte Ihnen einfach sagen, was in den letzten Jahren gegangen ist, um zu zeigen, dass die Politik diese Aufgabe wahrgenommen hat. Erinnern Sie sich daran, dass wir im Jahre 1981 eine Kulturinitiative hatten, die dann im Jahre 1986 verworfen wurde. Es wurde ein zweiter Anlauf gemacht, um das kulturpolitische Engagement des Bundes auf die richtige Ebene zu heben. Das war wiederum eine Initiative für einen Kulturförderungsartikel, und zwar war das 1994. Sie wurde auch verworfen. Man höre und staune: Mit der neuen Bundesverfassung ist es gelungen, die Kultur auf die Ebene zu bringen, auf die sie gehört, nämlich in einen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung. Damit haben wir die Rahmenbedingungen geschaffen. Ich spreche da für die Bundesebene.
Bei diesem Gesetz geht es jetzt selbstverständlich darum, auch über Kultur zu diskutieren. Das ist richtig. Frau Fetz hat das jetzt gemacht. Das muss ich nicht mehr tun. Aber wir haben unsere Aufgabe erfüllt. Der Bund hat ein Filmförderungsgesetz gemacht, ein Museumsgesetz sind wir am Diskutieren, und jetzt machen wir ein Kulturförderungsgesetz. Und damit haben wir die Instrumentarien und die Rahmenbedingungen geschaffen für eine Kulturpolitik und eine Kulturförderung des Bundes. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, gleichsam die Kultur selbst zu entwickeln, sondern es ist unsere Aufgabe, den Kulturschaffenden die Möglichkeiten und die Freiheiten zu geben, die sie brauchen, um sich zu entwickeln. Ich möchte hier einfach unmissverständlich festhalten: Das ist getan worden.
Selbstverständlich sind wir auch als Politikerinnen und Politiker aufgerufen, uns mit Kultur zu beschäftigen. Das müssen wir aber nicht auf dem Marktplatz der Politik machen, sondern wir sind aufgerufen, uns mit Kulturschaffenden auseinanderzusetzen, uns an kulturellen Veranstaltungen zu beteiligen und uns dafür zu engagieren; das können wir machen. Aber das müssen wir nicht noch irgendwo im Gesetz regeln. Darauf wollte ich einfach hinweisen: Ich bin der Meinung, dass wir jetzt unsere Aufgabe gemacht haben, aber dass wir aufgerufen sind, ein kulturpolitisch gutes Klima zu schaffen.
Noch zu Kollege Leuenberger: Ich bin ihm sehr dankbar. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Politik eigentlich nicht sehr geeignet ist, um direkt Kulturförderung zu betreiben. Deshalb: Schaffen wir Rahmenbedingungen und lassen wir die Kulturschaffenden arbeiten. Geben wir ihnen den Freiraum, und geben wir ihnen die Freiheit. Das war auch der Grund, weshalb ich mich in meinem Kanton dafür eingesetzt habe, für die Förderung der Gegenwartskultur eine von der Regierung losgelöste Kulturstiftung zu schaffen. Ich habe das getan, weil die Regierung nicht geeignet ist, Kulturförderung im Einzelfall zu betreiben; ich sage das so. In Bezug auf das, was Sie gesagt haben, gilt für die Kulturförderung ein Grundsatz, und ich sage das immer wieder: Die Hand, die in diesem Zusammenhang etwas darreicht, muss in Kauf nehmen, dass sie gebissen wird.