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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Die Botschaft des Bundesrates beruht noch auf dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) vor Inkrafttreten des NFA. Es geht hier nicht um eine materielle Änderung, sondern um eine korrekte Platzierung im totalrevidierten ELG.

Im Übrigen ist zu präzisieren, dass eine Witwenrente nicht automatisch erlischt, wenn eine Person ins Rentenalter kommt; es wird vielmehr die höhere Rente ausbezahlt. Werden dann noch Ergänzungsleistungen verlangt, wird natürlich dieser höhere Betrag in die Berechnung der Berechtigung für den Bezug von Ergänzungsleistungen mit einbezogen.