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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04

Wortprotokoll

Wie bereits erwähnt, entspricht Artikel 17a im Grundsatz Artikel 11 gemäss Beschluss des Nationalrates. Der Nationalrat hat die möglichen Massnahmen zur Förderung des künstlerischen Schaffens, nämlich - ganz wichtig - Werkbeiträge, Stipendien, Aufträge und Projektbeiträge, explizit aufgeführt.

Wir beantragen Ihnen nun bei dieser Aufzählung, dass die Stipendien gestrichen werden. Der Grund liegt darin, dass es sich bei Stipendien um Ausbildungsbeiträge im Zusammenhang mit dem Bildungswesen handelt. Bei der Förderung des künstlerischen Schaffens stehen keine Stipendien in diesem Sinne zur Diskussion. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es beispielsweise im Bereich der visuellen Künste Preise gibt, die ebenfalls unter dem Titel "Stipendien" segeln. Mit der Streichung des Begriffs "Stipendien" werden derartige Preise, die vom Empfänger allenfalls als Stipendien verstanden werden können, nicht ausgeschlossen. Wir wollen einfach eine saubere Trennung zwischen Stipendien als Ausbildungsbeiträgen und dem, was möglicherweise auch Stipendium genannt wird; das sind Preise, Auszeichnungen.

Das ist der Grund für diese Streichung.

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