Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Es ist eigentlich ein nahtloser Übergang vom Geschäft vorher zu den nächsten zwei Geschäften. Erlauben Sie mir zuerst eine kurze Vorbemerkung: Die jetzt zu diskutierende Motion enthält eigentlich vier Forderungen: Die erste Forderung ist deckungsgleich mit dem vorhergehenden Geschäft, der Motion 08.3670. Dort hat Herr Robbiani dasselbe gefordert, hat dann aber keine Gesetzesänderung gewünscht, sondern gesagt, der Bundesrat könne das ja in eigener Kompetenz tun. Die Antwort des Bundesrates auf die vorliegende Motion - falls Sie diese auch gelesen haben - bezieht sich primär eigentlich nur auf diesen ersten Punkt. Die Motion enthält aber vier Punkte, und ich würde gerne kurz auf die drei nicht sehr beachteten Themen eingehen, weil darin wirklich ein wichtiges Handlungsfeld liegt.
Der Ruf nach Kosteneinsparungen im Medikamentenbereich ist nun wirklich unüberhörbar. Wo immer man Diskussionen führt, wird auf dieses mögliche Einsparpotenzial in der Grössenordnung von 800 Millionen bis gegen eine Milliarde Franken gesprochen. Ich denke, es ist auch allen klar, dass die Medikamentenpreise keine Marktpreise, sondern letztendlich politisch ausgehandelte Preise sind. 80 Prozent der Medikamente sind heute kassenpflichtig, und 90 Prozent von diesen sind sogar rezeptpflichtig. Es geht insgesamt doch um ein Potenzial von 5 Milliarden Franken, die wir über Medikamente bezahlen. Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass viele unserer Medikamente wesentlich teurer sind als die Medikamente im Ausland; und was sich in letzter Zeit wieder vermehrt zeigt, ist, dass auch die Generika bis zu 40 Prozent teurer sind als im europäischen Mittel.
An sich hätte der Bundesrat - und damit das BAG - ja die Kompetenz, diesen Missstand auf Verordnungsstufe zu beheben. Leider wurde dieser Missstand bis heute wohl andiskutiert, aber immer, wenn es darum ging, irgendwo etwas mit Biss zu vollziehen, blieb es entweder in der Pipeline oder sogar schon vor der Pipeline stecken. Der Nationalrat machte dann im letzten Oktober auch noch einen Kniefall, sodass wir jetzt vor einem rechten Berg zu leistender Arbeit stehen.
Ich möchte kurz auf den zweiten Punkt meiner Motion zu sprechen kommen - der erste verlangt ja die regelmässige, dreijährliche Preisüberprüfung der Arzneimittel. Der zweite Punkt verlangt die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels, wenn sein in der Spezialitätenliste zugelassener Indikationsbereich erweitert wird. Ich denke, es lohnt sich, kurz einen Blick auf die Mechanismen zu werfen. Es ist eine weitverbreitete Preissetzungsstrategie der pharmazeutischen Industrie, ein Produkt in einem ersten Schritt nur für eine klar definierte Indikation mit kleiner Prävalenz zur Zulassung zu beantragen. Die Datenlage für diese erste Indikation ist jeweils überzeugend, und das Produkt bringt gegenüber der Standardtherapie einen klar belegten Mehrnutzen. Auf dieser Grundlage lässt sich bei der Preisfestsetzung durch das BAG ein relativ hoher Preis erzielen - dies nicht zuletzt mit dem Argument des geringen zu erwartenden Umsatzes. In der Folge wird der Markt für das Produkt durch die Zulassung für immer neue Indikationen immer mehr ausgeweitet, wobei der Preis aber in aller Regel auf dem Einstiegsniveau verharrt. Die ursprünglichen Schätzungen zur Belastung der sozialen Krankenversicherung sind somit häufig Makulatur.
Die Artikel 66 und 66a KVV sehen zwar eine Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Limitationserweiterung vor. Wie jedoch die Praxis zeigt, werden die Preise kaum nachhaltig angepasst. Die Bestimmungen sind deshalb dergestalt zu ergänzen, dass bei einer Indikationserweiterung der Preis gesenkt wird. Das ist die zweite Forderung meiner Motion.
Die dritte Forderung verlangt einen Vergleich der Preise in der Schweiz mit denen der umliegenden Länder, und zwar nicht nur freiwillig, sondern zwingend. Das heisst, der Länderkorb soll erweitert werden. Nach Artikel 65 Absatz 3bis KVV wird die Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln aufgrund eines Vergleichs mit anderen Medikamenten sowie eines Preisvergleichs mit dem Ausland bestimmt. Nach Artikel 35 Absatz 1 KLV sollen für letzteren Länder mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen im Pharmabereich herangezogen werden. Dies sind zurzeit Deutschland, Dänemark, Grossbritannien und die Niederlande als Hauptvergleichsländer sowie Frankreich, Österreich und Italien als subsidiäre Vergleichsländer. Zudem können auch weitere Länder beigezogen werden. Die Praxis des BAG zeigt aber, dass der Vergleich fast ausschliesslich mit den Hauptvergleichsländern gemacht wird. Deutschland, Dänemark, Grossbritannien und die Niederlande sind natürlich relativ hochpreisige Länder. Wenn man Frankreich, Italien und Österreich mit einbezieht, dann zeigt es sich, dass sich dieser Vergleich massiv verändert, und es zeigt sich, dass nur schon mit der Erweiterung des Länderkorbs Einsparungen von 150 bis 200 Millionen Franken möglich wären. Ich bin der Meinung, dass man auch diesen Teil jetzt dringend ausschöpfen sollte.
Die vierte Forderung meiner Motion hat in finanzieller Hinsicht vielleicht nicht so beträchtliche Auswirkungen; sie ist aber aus rechtsstaatlichen Überlegungen ebenfalls wichtig. Hier geht es um die Regelung der Vergütung von Arzneimitteln, die ausserhalb der durch Swissmedic zugelassenen Fachinformationen oder ausserhalb des in der Spezialitätenliste zugelassenen Indikationsbereichs angewendet werden oder die in der Schweiz nicht zugelassen sind.
Das ist ein Problemfeld, fokussiert auf die Medikamente. Es ist aber auch auf der operativen Ebene ein Thema, da ich denke, dass wir auch hier Ordnung schaffen müssten. In Ihrer Antwort, Herr Bundesrat, schreiben Sie, Sie seien eigentlich mit diesen Forderungen weitgehend einverstanden, Sie könnten dies aber alles auf Verordnungsebene lösen. Nur: Ich muss sagen, mit den Kompetenzen, die das BAG hat, wäre es seit Jahren möglich, hier vorwärtszumachen. Sie haben das bis jetzt unterlassen. Hätten Sie früher schon eingegriffen, wäre eine solche Motion gar nicht notwendig.
Wir wissen heute eigentlich immer noch nicht, was Ihr angekündigtes Medikamentenpaket wirklich umfassen wird. Man liest immer wieder einmal etwas in den Zeitungen, man [PAGE 514] bekommt da und dort bilateral gewisse Informationen, aber eigentlich wissen wir heute, wenn wir diese Motion behandeln, immer noch nicht genau, was von Ihrer Seite nun tatsächlich umgesetzt wird. Ich denke, es ist wirklich notwendig, dass wir hier den politischen Druck verstärken; es geht eigentlich nicht mehr nur um Freiwilligkeit.
Ich muss sagen: Ich wurde hellhörig, als ich letzten Sonntag in der Zeitung eine Aussage des BAG-Vizedirektors las, wonach die Einsparungen bei den Medikamenten bei einer Grössenordnung von 200 Millionen Franken oder vielleicht ein bisschen mehr lägen. Seine Begründung war, bei der Preissenkung sei wegen der Rekursdrohung der Pharmabranche Zurückhaltung geboten. Das hat mich beschäftigt, das muss ich schon sagen. Ich bin der Frage nachgegangen, was es mit diesen Rekursdrohungen der Pharmabranche eigentlich auf sich hat. Nach meiner Beurteilung ist dieses Beschwerderecht der Herstellerfirmen bei Preissenkungsverfügungen etwas recht Einmaliges, Exotisches. Die Aufnahme eines Arzneimittels auf die Spezialitätenliste wird nach der entsprechenden Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das BAG an die Herstellerfirma delegiert. Geregelt wird dieses Vorgehen ausschliesslich in den Verordnungen KVV und KLV.
Die Verfügung und das Beschwerderecht basieren also nicht auf dem KVG, sondern auf Verordnungen. Das Beschwerderecht ist im Rahmen des KVG einmalig und in keinem anderen administrierten Leistungsbereich zu finden. Aus diesem Grund hätte es das EDI bereits heute in der Hand, die Verordnungsbestimmungen dieses mächtigen Instrumentes des Beschwerderechtes einmalig, bei ausserordentlichen Preissenkungen, oder generell abzuschaffen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass bei der Mittel- und Gegenständeliste keine solche Beschwerdelegitimation vorhanden ist. Würde die Spezialitätenliste also nach Wirkstoffen geführt und nicht nach Marken oder Firmen, würden die Beschwerdemöglichkeit dahinfallen, und damit würden auch diese Drohung und dieses Druckelement verschwinden. Herr Bundesrat, mich würde da noch interessieren, wie Sie bei diesem Problem in Zukunft vorzugehen gedenken.
Aufgrund all dieser Überlegungen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es hat sich gezeigt, dass diese wichtigen Elemente, wenn sie auf Verordnungsstufe geregelt sind, zu wenig politischen Druck erzeugen. Diese Motion soll einen verstärkten Druck auf den Bundesrat und das BAG aufsetzen, die zögerliche und doch recht defensive Nutzung dieses Sparpotenzials jetzt wirklich an die Hand zu nehmen.