Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04
Wortprotokoll
Ich stelle fest, dass meine zweite Frage betreffend Notwendigkeit von aufsichtsrechtlichen Massnahmen zur Beeinflussung von Kostenwachstum und Prämienentwicklung in der sozialen Krankenversicherung nicht beantwortet worden ist. Der Verzicht auf spezifische aufsichtsrechtliche Massnahmen wird auch nicht näher begründet. Die Ausführungen zur Risikoselektion überzeugen mich auch nicht. Risikoselektion unbesehen als Teil des Wettbewerbs anzusehen, halte ich in einem System des staatlich regulierten Wettbewerbs mindestens für oberflächlich. Wenn der Bundesrat schreibt, die Vorgaben des KVG würden dazu führen, "dass sich jeder Versicherer um eine gute Risikostruktur bemüht und dass es Versicherer gibt, die billigere Prämien als andere Versicherer anbieten", so gebe ich ihm Recht. Das KVG ist aber klar eine soziale Krankenversicherung und hat nicht Risikoselektion, sondern Wettbewerb über Leistung und Qualität zum Ziel.
Es ist für mich in diesem Zusammenhang absolut unbegreiflich, dass der Bundesrat nicht gegen die Zahlungen an Vermittlungsorganisationen einschreitet. Diese Zahlungen blähen nicht allein die Verwaltungskosten auf, sie halten ein parasitäres System aufrecht, welches der sozialen Krankenversicherung Mittel entzieht. Dank der Transparenz der Jahresberichte der grossen Kassen mit ihren billigen Tochtergesellschaften lässt sich herauslesen, wie dieses System funktioniert und wie es finanziert wird: Wir beobachten ein gewolltes Ausbluten alter Billigkassen durch die Gründung neuer Billigkassen und das Verschieben der in den alten Billigkassen Versicherten über Vermittler in die neuen Billigkassen.
Jeder in diesem Land zahlt an dieses Spiel, weil der unzureichende Risikoausgleich dieses System belohnt.
Ich bin aus diesen Gründen nicht zufrieden mit der Antwort und hoffe, dass der Bundesrat vielleicht meine Bemerkungen noch einmal nachlesen wird.