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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-08

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat einstimmig entschieden, auf die beiden Bestimmungen, die letztes Mal noch einmal beraten worden sind, zurückzukommen. Sie hat die beiden Bestimmungen auch materiell beraten - unter dem Vorbehalt der Zustimmung der WAK-NR. Unsere Schwesterkommission hat diesem Vorgehen heute Nachmittag zugestimmt. Der Entscheid, auf Artikel 16d Absatz 1 Buchstabe b zurückzukommen, fiel in der WAK-NR einstimmig. Rückkommen auf Artikel 16f Absatz 1 wurde mit 19 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden.

Ich komme zu Artikel 16d Absatz 1 Buchstabe b: Es geht dort um die Voraussetzungen für die Bewilligung von Lebensmitteln. Eine der Voraussetzungen besteht darin, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen gefährdet sind. Als öffentliche Interessen gelten unter anderem der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit und der Schutz der Gesundheit. Hinzu kommt nun das Kriterium, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Lauterkeit des Handelsverkehrs nicht gefährdet sein darf. Diese Bestimmung ist nicht neu, sie gilt bereits als Grundsatz für das Inverkehrbringen von Produkten, die den schweizerischen technischen Normen nicht entsprechen; neu ist nur, dass der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Lauterkeit des Handelsverkehrs als Voraussetzung für die Bewilligung von Lebensmitteln hier im Gesetz explizit erwähnt wird.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese Änderung aufzunehmen.