Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-08
Wortprotokoll
Wir sehen uns auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich der rasch wachsenden Zahl von arbeitslosen Menschen heute mit einer Situation konfrontiert, die wir uns vor drei, vier Jahren in dieser Form kaum hätten vorstellen können. Die ursächliche Finanzkrise in Amerika hat nicht nur die anderen Kontinente dieser Welt erreicht, sondern - fernab der Finanzwirtschaft - die Realwirtschaft im vollen, noch nie dagewesenen Ausmass getroffen und dafür gesorgt, dass grosse Teile der Wirtschaft fast völlig zum Erliegen kamen. Es liegt deshalb auf der Hand, dass auch unser exportorientiertes Land nicht ungeschoren aus dieser Wirtschaftskrise hervorgehen wird. Die Folge davon wird eine stark wachsende Zahl von Arbeitslosen sein, also von Leuten, die ihre Stelle entweder bereits verloren haben oder sie in den kommenden Wochen und Monaten noch verlieren werden. Die Arbeitslosenversicherung als Mittel der Einkommens- und damit auch der Existenzsicherung wird in der kommenden Zeit einer sehr grossen Belastung ausgesetzt werden. Wenn die Prognose des Seco richtig ist, wonach rund 5,2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung oder rund 200 000 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden, so werden ausserordentliche Mittel für die Finanzierung der Kasse notwendig werden. Ich persönlich gehe davon aus, dass wir wahrscheinlich näher bei 250 000 als bei 200 000 Arbeitslosen sein werden. Darunter werden nicht nur weniger qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, sondern auch zahlreiche sehr gut qualifizierte, namentlich auch sehr gut verdienende Arbeitnehmer aus der Finanzwirtschaft.
Unerfreulich ist für mich nun die Tatsache, dass es uns in der Hochkonjunktur nicht gelungen ist, die aufgelaufene Schuld der Arbeitslosenversicherungskasse abzubauen und eine Reserve aufzubauen. Die seinerzeit als Sockelarbeitslosigkeit angenommene Zahl von 100 000 Arbeitslosen erwies sich als zu tief, und die Reduktion des Beitragssatzes um 1 Prozent erfolgte ganz eindeutig viel zu früh. Das sind klare versicherungsmathematische Mängel, die eigentlich nicht hätten passieren dürfen. Wir stehen heute also vor der Situation, dass wir nach einer längeren guten Wirtschaftsphase vor einem Schuldenberg in der Höhe von rund 4,8 Milliarden Franken stehen und diese Schuldenlast jetzt sehr schnell und rasch auf über 10 Milliarden Franken anwachsen wird. Ich gehe davon aus, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 90c des geltenden Rechtes für eine Beitragserhöhung schon zu Beginn des kommenden Jahres erfüllt sein werden und der Bundesrat seiner Verpflichtung zur Anhebung des Beitragssatzes um maximal 0,5 Lohnprozente nachkommen wird.
Die vorliegende Revisionsbotschaft hat im Grunde genommen drei Ziele, die auch nach der erfolgten Krise ihre Gültigkeit und Notwendigkeit haben werden:
1. Der angestrebte Rechnungsausgleich mit der Erhöhung des ordentlichen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent sowie die Anpassungen der Bundes- und Kantonsanteile scheinen notwendig und erklärbar zu sein.
2. Die Anpassungen im materiellen Bereich sind dringend notwendig. Sie verhindern Anreize, das System und die [PAGE 568] Solidarität der anderen unnötig zu belasten und aufs Spiel zu setzen.
3. Die Einführung zusätzlicher Lohnabzüge von generell 0,1 Prozent sowie eines Solidaritätsprozents für Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken für die Schuldentilgung scheint unausweichlich zu sein. Wer diese Abzüge ablehnt, lässt die Frage offen, wie denn die Schulden wieder abgebaut werden sollen.
Ob bei den Massnahmen, mit denen insgesamt rund 500 Millionen Franken eingespart werden, bezüglich weiterer Kostensenkungen schon alles ausgeschöpft ist, muss sich erweisen; dies wird sich bei den Beratungen des Zweitrates zeigen. Begrüssenswert ist meines Erachtens vor allem, dass bei verschiedenen Massnahmen in Bezug auf die Zumutbarkeit zwischen denjenigen, die Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, und denjenigen, die lediglich für sich selber aufzukommen haben, unterschieden wird. Das ist ein Akt der Solidarität unter den Betroffenen selbst, zugunsten derjenigen, die sich schon in sehr absehbarer Zeit mit erhöhten Lohnabzügen konfrontiert sehen werden. Diese haben in den kommenden Monaten und Jahren eine zusätzliche Last zu tragen, die auch ihr Einkommen und Konsumverhalten beeinflussen kann und wird. Ihnen wird Kaufkraft entzogen, was in einer Rezession eigentlich nicht gerade erwünscht ist.
Ein weiteres Sozialversicherungswerk steht vor einer unwahrscheinlichen Belastungsprobe. Der heute schon vorhandene Schuldenberg ist massiv und wird sich konjunkturbedingt weiter massiv erhöhen. Die in der Revision vorgesehenen Massnahmen sind notwendig, zwingend und unumgänglich. Der Ausbau von Leistungen gegenüber der Botschaft, wie ihn die Minderheit teilweise vorsieht, sowie weitere Belastungen und eine weitere Kaufkraftschwächung der Beitragszahler sind abzulehnen.
Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard zudem, in ihren Ausführungen insbesondere auf die Frage einzugehen, welche Wirkungen die Personenfreizügigkeit hinsichtlich der Anzahl und der finanziellen Aufwendungen hat bzw. haben wird.