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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-08

Wortprotokoll

Sie haben jetzt von Herrn David die juristische Argumentation in Bezug auf das Versicherungsprinzip gehört. Der Kommissionspräsident hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass es hier darum geht, für Personen, die keine Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, andere Wartefristen einzuführen. Wenn man die Abstufungen sieht und das einmal umrechnet, geht es erstens also um alleinstehende Personen mit einem Einkommen von 5000 bis 7500 Franken, die eine Frist von 10 Tagen abwarten müssen. Bei der zweiten Stufe mit 15 Tagen geht es um ein Einkommen zwischen 7500 und 10 400 Franken - immer noch für Alleinstehende; über diesen Betrag kann man alleine verfügen. Bei der letzten Stufe geht es um ein Gehalt von mehr als 10 400 Franken, das man für sich alleine zur Verfügung hat.

Jetzt stellt sich doch die Frage: Was kann man jemandem zumuten, der ein derartiges Gehalt für sich allein hat, bevor er irgendwelche staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann und soll? Das ist doch der Kern der Frage, die beantwortet werden muss. Demgegenüber steht die Frage: Wie können wir die rasant steigende Schuldenlast, die sich Ende des nächsten Jahres mit rund 10 Milliarden Franken wahrscheinlich bereits verdoppelt haben wird, mit einem weiteren Element - in der Grössenordnung von rund 43 bis 45 Millionen Franken - etwas mindern? Ist es für diese Personen mit einem derartigen Gehalt, über das sie alleine verfügen, zumutbar, etwas länger auf die entsprechenden Taggelder zu warten, Ja oder Nein? Wenn wir schon grosse Solidaritätsleistungen von denjenigen mit einem hohen Einkommen erwarten, sollte es doch möglich sein, dass insbesondere Personen mit einem Einkommen von über 125 000 Franken - ein Vizedirektor einer Bank beispielsweise hat ein Einkommen von 180 000 bis 250 000 Franken - die ersten vier Wochen aufgrund ihres bisherigen hohen Verdienstes überbrücken können, ohne dass sie staatliche Leistungen beziehen. Das muss möglich sein. Ich glaube, diese Abstufung ist möglich.

Die Bedeutung des ILO-Abkommens können Sie daran ablesen, wie viele Staaten es unterzeichnet haben. Wenn von allen Staaten der Welt lediglich sieben dieses Abkommen unterzeichnet haben, dann ist es nicht von sehr grosser Bedeutung. Auch wenn es "nur" 45 Millionen Franken sind, die wir noch einsparen können, so sollten wir das doch tun.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.