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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-08

Wortprotokoll

Herr David hat das Versicherungsprinzip sehr deutlich in den Vordergrund gestellt und damit eigentlich die sozialpolitische Seite der Arbeitslosenversicherung beiseitegewischt. Wir müssen aber schon sehen, dass die Arbeitslosenversicherung auch eine Sozialversicherung ist. Es ist ja nicht nur dieser Punkt, der Abstufungen zulässt. Wir haben einmal den Solidaritätsbeitrag - ich finde ihn richtig -; da haben wir auch eine Ungleichbehandlung. Wir haben eine Abstufung bei den Taggeldern, je nach Alter, und wir haben bei der Zumutbarkeit unterschiedliche Regelungen. Wir haben in dieser Arbeitslosenversicherung eine ganze Reihe sozialpolitischer Elemente, und ich glaube, man muss auch sozialpolitisch argumentieren und entscheiden können.

Sehen Sie, es gibt Familien mit mehreren Kindern, die mit 50 000 bis 60 000 Franken durchkommen müssen. Wenn da jemand arbeitslos wird, muss er fünf Tage warten. Und dann gibt es Personen, die 125 000 Franken oder mehr verdienen; und da haben wir einen Antrag auf dem Tisch, dass diese Personen, sofern sie keinerlei Unterstützungspflichten haben, also alleinstehend sind, 15 Tage länger warten müssen, bis sie Auszahlungen bekommen. Hier nun zu argumentieren, das widerspreche dem Versicherungsprinzip, das ist für mich - in einer Zeit mit bald 200 000 Arbeitslosen, mit einer nichtfinanzierten Arbeitslosenversicherung, mit enormen sozialen Problemen - nicht akzeptabel.

Ich möchte Sie dringend bitten, vor allem aus sozialpolitischen Gründen hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.