Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Wir sind gegenüber dieser Mehrheitslösung skeptisch. Es ist halt trotzdem so: Es ist auch eine formaljuristische Sicht, die wir hier einbringen wollen und müssen, weil es eben schlussendlich trotzdem eine Sozialversicherung und kein Sozialwerk ist.

Mit der heutigen Versicherung haben wir ja zu einem guten Teil auch schon familiäre Aspekte berücksichtigt, indem Einkommen von Personen, die familiäre Verpflichtungen haben, nur um 20 Prozent gekürzt werden, wogegen Einkommen, bei denen keine Unterhaltspflichten bestehen, sogar eine 30-prozentige Kürzung der Taggeldleistung erfahren bzw. erleiden. Hier haben wir also schon bei der Höhe des Taggeldes ein Korrektiv, das sozialpolitisch motiviert ist.

Mit dem Antrag, jetzt hier auch die Wartefristen differenziert zu behandeln - einerseits bezüglich denjenigen, die Unterhaltspflichten haben, andererseits dann auch noch abgestuft gemäss dem versicherten Verdienst -, führen Sie ein zusätzliches familienpolitisches Element ein. Es ist schlussendlich die Frage, ob Sie das wollen oder nicht. 30 Prozent weniger Einkommen stellt bereits einen hohen Verlust dar, und wir haben ohnehin fünf Tage Wartefrist, die man selber, aus eigenen Mitteln, überbrücken muss. Kommt hinzu, dass bei vielen Personen das Taggeld der Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich einen bis zwei Monate später ausbezahlt wird, sodass sowieso noch eine zusätzliche Zeit überbrückt werden muss.

[PAGE 578]

Angesichts dieser Tatsachen meine ich, dass das im Einzelfall zu Problemen führen kann, vor allem bei Personen mit einem versicherten Jahresverdienst von 60 000 bis 90 000 Franken. Die Sozialhilfe wird damit in gewissen Kantonen zweifellos mehr belastet. Es wird also einen Verlagerungseffekt geben. Deshalb sind wir sehr skeptisch gegenüber dem zusätzlichen Element der Erhöhung der Wartefrist für Personen ohne Unterhaltspflichten. Vergegenwärtigen Sie sich trotzdem die Normalsituation, dass ein versicherter Verdienst um die 7000 Franken beträgt. Somit erhalten Personen, die keine familiären Unterhaltspflichten haben, noch 4900 Franken; dies gegenüber denjenigen mit familiären Pflichten, die dann bei 5600 Franken liegen. Jetzt wollen Sie noch zusätzlich die Wartefrist erhöhen. Das ist eine zusätzliche Solidarität, die Sie von denjenigen Personen erwarten würden, die eben keine Unterhaltspflichten mehr haben oder gar nie welche hatten. Ob Sie damit dem Versicherungsprinzip immer noch gerecht werden, das ist schlussendlich die Frage. Wir sind skeptisch, ob Sie damit wirklich einen nachhaltigen Effekt erzielen.