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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Ich habe nur noch zwei ergänzende Argumente: Erstens wurde uns diese Frage weder seitens der Wirtschaft noch konkret von Vollzugsstellen je als Problem dargelegt.

Zweitens wäre es bei der Umsetzung auch so, dass hier enorm viel Bürokratie entstehen würde. Der Bund respektive die ALV müsste diese Gelder nämlich den Arbeitgebern vorzeitig zur Verfügung stellen. Es müsste dann wieder korrigiert werden, wenn man den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung tatsächlich geprüft und auch die Höhe der betreffenden Mittel berechnet hätte.

Alles in allem glaube ich also, das sei kein Problem. Deshalb ist die Ablehnung der Motion sicher gerechtfertigt.

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