Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-08
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion unseres ehemaligen Ratskollegen Loretan Willy zu überweisen. Ich gehöre zu den Mitunterzeichnern der Motion und habe mich deshalb bereit erklärt, sie hier zu vertreten.
Vorweg möchte ich die Bemerkung anbringen, dass ich natürlich enttäuscht bin, dass der Bundesrat das berechtigte Anliegen von alt Kollege Loretan im Prinzip recht energisch und schroff zurückweist. Es ging dem Motionär ja primär darum, den Übereifer gewisser Steuerfahnder im Rahmen der Besonderen Untersuchungsmassnahmen (BSU) zu dämpfen und in ordentliche, faire und menschenwürdige Bahnen zu lenken, ohne die Effizienz solcher berechtigter Massnahmen zu unterminieren. Es geht dem Motionär und [PAGE 1046] seinen Mitunterzeichnern keinesfalls darum, berechtigte fiskalische Fahndungs- und Untersuchungsmethoden zu behindern. Das möchte ich mit allem Nachdruck unterstreichen.
Wie Sie aus der Stellungnahme des Bundesrates ersehen, hat die Abteilung Besondere Steueruntersuchungen seit 1989 insgesamt 12 Verfahren nach den neuen Regeln des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer durchgeführt. Diese Verfahren erstreckten sich auf 21 Kantone und umfassten 94 Hausdurchsuchungen mit Aktenbeschlagnahmen. Eines dieser Verfahren, das sich hauptsächlich auf die Kantone Aargau und Freiburg erstreckte, gab dem Motionär Anlass zu seinem Vorstoss. Er musste nämlich feststellen, dass dabei die von der Bundesverfassung und von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten, fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismässigkeit sowie des Persönlichkeits- und Datenschutzes zum Teil grob verletzt worden sind. Wenn Sie sich für Details interessieren, dann lesen Sie nur einmal Ziffer 1 der Begründung der Motion Loretan Willy durch. Mit einer der betroffenen Personen habe auch ich gesprochen, einer absolut glaubwürdigen Person. Diese sprach von Stasi- und Gestapo-Methoden, mit denen auf ein - wie sich später erwies - völlig unschuldiges Ehepaar in dessen Einfamilienhaus Jagd gemacht wurde.
So geht es nicht, bei allem Respekt für die Argumente, die der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme vorbringt. Herr Bundesrat, ich gehe mit Ihnen vollkommen einig, dass Steuerbetrug kein Gentleman's Delikt ist und sein darf und dass es der Respekt gegenüber dem ehrlichen Steuerpflichtigen gebietet, mit einem wirklich griffigen Instrumentarium Steuerdelikte zu verhindern und zu bekämpfen. Aber die Ehre des Menschen und seine Würde als Persönlichkeit müssen auch im Bereich des Steuerwesens respektiert werden. Diesen berechtigten Forderungen trägt die Motion Loretan Willy Rechnung. Es soll beim Aufzug von schwerem Geschütz in Form der Besonderen Untersuchungsmassnahmen ein zu präzisierender begründeter Verdacht bestehen. Es soll sich um eine näher zu umschreibende schwere Steuerwiderhandlung handeln. Die Rechtsstellung des Beschuldigten soll verbessert werden. Steuerrechtliches "Freiwild" soll es auch bei den Besonderen Untersuchungsmassnahmen nicht geben dürfen. Das sind die Anliegen des Motionärs. Sie sind berechtigt. Sie ändern am jetzigen System grundsätzlich nichts. Sie bewirken aber, dass übereifrige Steuerfahndungsleute auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit verbleiben und gehalten sind, die Würde des Menschen zu respektieren.
Deshalb bitte ich Sie, die von mir übernommene Motion Loretan Willy zu überweisen.