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Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Ich muss hier zuerst eine aufklärerische Mission wahrnehmen. Nachdem Frau Bundesrätin jetzt gesagt hat, es sei nicht strafbar, das anzuschauen, sondern nur, es auf die Harddisk herunterzuladen, muss ich[PAGE 912] Sie darauf hinweisen, dass Sie es im Moment, wo Sie es anschauen, schon auf der Harddisk haben. Man schaut nicht das Netz direkt an, sondern ein Bild wird heruntergeladen in den so genannten "Cache Folder", dort ist es dann auf der Festplatte. Man muss es dann wieder löschen, falls man das möchte, und wenn dieser "Cache Folder" voll ist, löscht er sich von selber, wenn die nächsten Downloads kommen. Es hat nur eine bestimmte Menge Platz.

Diese juristische Unterscheidung zwischen Strafbarkeit und Nichtstrafbarkeit funktioniert so nicht. Ich meine, wenn wir jetzt den Minderheitsantrag ablehnen, wird es nachher heissen, der Ständerat habe zwar darüber diskutiert und habe es erst noch abgelehnt, und dann ist die Sache wieder fraglich.

Ich bitte Sie, sich hier zu entscheiden, lieber etwas zu viel und zu deutlich zu sagen, als es jetzt wieder in der Schwebe zu lassen. Ich empfehle Ihnen deshalb dringend, nachdem in der Sache Einigkeit besteht, die Minderheit zu unterstützen.