Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09
Wortprotokoll
Diese Diskussion und der Vorschlag, den Ihnen die Kommission für Rechtsfragen unterbreitet, erinnern mich an die Diskussionen im Jahre 2002. Damals hatten wir im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Gerichte - die damals unter der Flagge "Justizkommission" gesegelt ist - ja einen sehr kreativen Vorschlag ausgearbeitet. Ich bedauere es heute noch, dass diese Vorlage in unserem Rat abgeschmettert worden ist, bevor sich auch der andere Rat, der Nationalrat, einmal mit diesen Fragen hätte auseinandersetzen können. Kollege Schweiger hat es in dieser Session wieder einmal dargelegt, dass eben die Probleme der Aufsicht über die Justiz immer noch einer guten Lösung harren.
Aber jetzt sind wir bei der Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Ich glaube, Einigkeit herrscht bei allen Teilen, herrschte von Anfang an auch seitens des Bundesrates, dass die jetzige Lösung, nämlich eine gesplittete Aufsicht - einerseits das Bundesstrafgericht, andererseits der Bundesrat bzw. das Departement - nicht gut war und im Grunde genommen eben untauglich ist. Hierüber herrscht Einigkeit; die Frage ist jetzt einfach, wer das in Zukunft machen soll. Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft - das muss wirklich hervorgehoben werden - sehr eingehend mit dieser Frage auseinandergesetzt. Wenn man die Botschaft betrachtet, sieht man, dass sämtliche möglichen Lösungen dargelegt und bewertet werden; es wird eine Interessenabwägung vorgenommen. Der Bundesrat hatte sich wie gesagt ursprünglich für eine andere Lösung entschieden.
Ich bin der Meinung, dass wir jetzt etwas vorschlagen, das ich wie folgt charakterisieren möchte: Aus meiner Sicht handelt es sich um einen kreativen Ansatz. Und ich bin froh, dass sich die Kommission einverstanden erklärt hat, nun diesen kreativen Ansatz weiterzuverfolgen. Wir werden dann sehen, wie sich der Nationalrat damit auseinandersetzt. Es ist eben nicht nur ein kreativer Ansatz; ich glaube vielmehr, er ist auch im Hinblick auf eine rein politische oder sogar staatspolitische Würdigung richtig.
Ich habe schon in der Kommission darauf hingewiesen: Beachten Sie, mit welchen Straftaten die Bundesanwaltschaft beschäftigt sein könnte. Die meisten dieser Delikte - nicht alle - könnten auch politische Implikationen nach sich ziehen oder mit politischen Implikationen verbunden sein; das wäre möglich. Unter diesem Gesichtspunkt, finde ich, sollte [PAGE 590] der Bundesrat uns eigentlich dankbar sein dafür, dass wir ihn bzw. das Departement von dieser Aufgabe entlasten. Sie müssen sich vorstellen: Wenn irgendwelche Delikte geschehen, die politische Implikationen haben, kann der Bundesrat oder können einzelne Departementsvorsteher einem Druck ausgesetzt sein, der im Interesse einer Strafverfolgung nicht wünschbar ist. Ich denke, es ist deshalb wahrscheinlich auch unter dem Aspekt der Gewaltenteilung keine schlechte Lösung, wenn wir den Bundesrat in diesen Fällen, die möglicherweise solche Interessenkollisionen hervorrufen würden - es sind wie gesagt nicht alle, aber es gibt solche -, von der Aufsicht entlasten.
Als Letztes nun noch, was das Parlament anbelangt: Das Parlament bleibt am Drücker mit der Wahl, es bleibt am Drücker mit der Oberaufsicht; damit ist die Hierarchie aus meiner Sicht wiederhergestellt. Ich hoffe deshalb, dass die Lösung, die wir vorschlagen, auch im Nationalrat offen angegangen wird, dass man bereit ist, sich mit diesem Modell einmal grundsätzlich auseinanderzusetzen. Sie können der Botschaft entnehmen, dass es sich hier nicht um etwas völlig Exotisches handelt: Es gibt in der Schweiz verschiedene Kantone, die erfolgreich mit diesem Modell arbeiten.
In diesem Sinn bin ich selbstverständlich für Eintreten und ersuche Sie, diese Vorlage im Sinn der Kommission für Rechtsfragen zu verabschieden.