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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

In Artikel 32 gibt es eine Änderung, indem auch nebenamtliche Richterinnen und Richter vorgesehen werden, was nach der geltenden Regelung nicht der Fall ist. Man lehnt sich hier an die Regelung beim Bundesgerichtsgesetz an, was das Verhältnis von vollamtlichen zu nebenamtlichen Richtern betrifft.